Antragstellung
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. ist es erforderlich, dass der Mitgliedsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird.
Bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Antrag ist bitte
- per Post
- als PDF-Dokument per E-Mail an info@bsgeutin.de
- oder als Online-Formular an die Geschäftsstelle einzusenden.
Zahlungsweise
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Verwaltungsgründen ausschließlich die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat
(Einzugsermächtigung, ehemals Lastschriftverfahren) akzeptiert wird.
Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 10,00 €.
Änderungen persönlicher Daten
Die Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. bittet alle Mitglieder,
Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Ermäßigte Mitgliedsbeiträge werden gegen Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises gewährt.
Anspruch auf Ermäßigung besteht für:
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 19. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag.
Ab dem Jahr nach Vollendung des 19. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
Schüler zahlen nach Vollendung des 19. Lebensjahres gegen Nachweis weiterhin einen ermäßigten Beitrag
für die Dauer des Schulbesuchs, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Studenten und Auszubildende zahlen nach Vollendung des 19. Lebensjahres gegen Nachweis einen ermäßigten Beitrag
für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Nachweispflicht.
Dem Antrag sind entsprechende, eindeutige Nachweise beizufügen.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises obliegt es dem Mitglied,
das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung unaufgefordert gegenüber der BSG Eutin nachzuweisen.
Andernfalls werden automatisch die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder ab dem Datum, an dem die Voraussetzungen schriftlich nachgewiesen wurden.
Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgenunter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum:
- 30.06. oder
- 31.12. eines jeden Jahres.
Vereinsausschluss
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es:
- sich vereinsschädigend verhält,
- grob gegen die Vereinsstatuten verstößt, oder
- mehr als sechs Monate mit den Beitragszahlungen im Rückstand ist.
(§ 5 der Satzung)
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und werden
- halbjährlich oder
- jährlich im Voraus (Fördermitglieder) gezahlt.
Die derzeit gültigen Beitragssätze sind wie folgt festgesetzt: