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Willkommen :)

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Bitte füllen Sie dieses Online-Formular zum Beitritt unseres Vereines aus!
39Fragen
  • 1

    Ja, ich werde Mitglied in der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V.

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  • 4
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    Wählen Sie ein Datum
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  • 12
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  • 15
    Nur ausfüllen wenn es bereits ein Mitglied aus der Familie gibt
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  • 16
    SEPA-Lastschriftmandat Ich zahle / Wir zahlen per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung, ehemals Lastschriftverfahren). Gläubiger-Identifikationsnummer: DE16ZZZ00000196688 Mandatsreferenz: Wird gesondert mitgeteilt / Mitglieds-Nr. Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V., Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein / unser Kreditinstitut an, die von der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit dem ersten Mitgliedsbeitrag wird zusätzlich die einmalige Aufnahmegebühr fällig. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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  • 17
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  • 19
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  • 20
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  • 21
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  • 22
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  • 23
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  • 25
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  • 26
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  • 28
    Mit meiner Unterschrift erkenne ich die als Anlage beigefügten Hinweise zur Mitgliedschaft der BSG Eutin von 1971 e.V. an und erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten gespeichert werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die BSG Eutin von 1971 e.V. verpflichtet, für die Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten in den aufgeführten Medien, mein Einverständnis einzuholen.
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  • 29
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  • 30
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  • 31
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  • 33
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  • 34
    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) durch die BSG Eutin von 1971 e.V. zur postalischen und elektronischen Werbung (z. B. E-Mail) genutzt werden und zwar für Werbung für die BSG Eutin von 1971 e.V. und auch für Werbung für Dritte (verbundene Tochterunternehmen, Sponsoren und Partner der BSG Eutin von 1971 e.V.). Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich, telefonisch oder per Mail widerrufen kann.
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  • 35
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  • 36
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  • 37
    • Antragstellung
      Zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. ist es erforderlich, dass der Mitgliedsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird.

      Bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

      Der Antrag ist bitte

      - per Post
      - als PDF-Dokument per E-Mail an info@bsgeutin.de
      - oder als Online-Formular an die Geschäftsstelle einzusenden.

      Zahlungsweise
      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Verwaltungsgründen ausschließlich die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat
      (Einzugsermächtigung, ehemals Lastschriftverfahren) akzeptiert wird.

      Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 10,00 €.


      Änderungen persönlicher Daten
      Die Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. bittet alle Mitglieder,
      Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen.


      Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
      Ermäßigte Mitgliedsbeiträge werden gegen Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises gewährt.

      Anspruch auf Ermäßigung besteht für:

      - Schüler
      - Studenten
      - Auszubildende


      Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 19. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag.
      Ab dem Jahr nach Vollendung des 19. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.

      Schüler zahlen nach Vollendung des 19. Lebensjahres gegen Nachweis weiterhin einen ermäßigten Beitrag
      für die Dauer des Schulbesuchs, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

      Studenten und Auszubildende zahlen nach Vollendung des 19. Lebensjahres gegen Nachweis einen ermäßigten Beitrag
      für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.


      Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Nachweispflicht.
      Dem Antrag sind entsprechende, eindeutige Nachweise beizufügen.

      Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises obliegt es dem Mitglied,
      das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung unaufgefordert gegenüber der BSG Eutin nachzuweisen.

      Andernfalls werden automatisch die nicht ermäßigten Beiträge fällig.

      Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder ab dem Datum, an dem die Voraussetzungen schriftlich nachgewiesen wurden.

      Kündigung der Mitgliedschaft
      Kündigungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgenunter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum:

      - 30.06. oder
      - 31.12. eines jeden Jahres.

      Vereinsausschluss
      Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es:

      - sich vereinsschädigend verhält,
      - grob gegen die Vereinsstatuten verstößt, oder
      - mehr als sechs Monate mit den Beitragszahlungen im Rückstand ist.
        (§ 5 der Satzung)


      Mitgliedsbeiträge
      Die Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und werden

      - halbjährlich oder
      - jährlich im Voraus (Fördermitglieder) gezahlt.

      Die derzeit gültigen Beitragssätze sind wie folgt festgesetzt:

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