Selbstdeklaration Fortbildungspflicht Rollstuhl 2024/2025
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  • Selbstdeklaration Fortbildungspflicht für Vertragslieferanten Rollstuhlversorgung

  • Dieses Formular dient der Erhebung der absolvierten Fortbildungen für die Beurteilungsperiode 2024–2025 gemäss Vereinbarung über die Qualitätssicherung im Tarifvertrag Rollstuhlversorgung.

    Alle Vertragslieferanten im Bereich Rollstuhlversorgung sind verpflichtet, ihre absolvierten Fortbildungen vollständig zu deklarieren und die entsprechenden Nachweise einzureichen.

    Wichtige Hinweise:

    • Vertragslieferanten, die sowohl dem Tarifvertrag Rollstuhlversorgung als auch dem SVOT-Tarifvertrag unterstellt sind, müssen das Rollstuhl-Formular nicht ausfüllen. Die Deklaration über das SVOT-Formular gilt in diesem Fall automatisch auch für den Bereich Rollstuhlversorgung.
    • Pro gelisteter Filiale ist eine separate Deklaration einzureichen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben vollständig sind und alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden.

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  • Rechenbeispiel:

    Bitte addieren Sie die Stellenprozente aller Mitarbeitenden (ohne die oben aufgeführte fachliche Leitung).

    1 Mitarbeiter/in à 100 %
    1 Mitarbeiter/in à 80 %
    2 Mitarbeiter/innen à je 50 %
    Berechnung:
    100 % + 80 % + 50 % + 50 % = 280 %

    Bitte tragen Sie in diesem Fall ein: 280 %

  • Erfüllen noch weitere Personen die Anforderungen an eine fachliche Leitung? (Fachausweis als Fachperson für Rehatechnik oder Orthopädist/in EFH oder gleichwertig)

    Wenn noch weitere Mitarbeitende die Anforderungen an eine fachliche Leitung erfüllen, tragen sie deren Namen untenstehend ein (zusätzliche Zeile über +) und laden Sie die Fachausweise oder EFZ über untenstehendes Feld hoch.

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  • Angaben zu besuchten Fortbildungen (Beurteilungsperiode 2024–2025)

    Bitte deklarieren Sie alle von Ihnen im Jahr 2024 und 2025 besuchten Fortbildungen zur Überprüfung der erreichten Fortbildungscredits gemäss Vereinbarung über die Qualitätssicherung.

    • Wählen Sie sämtliche besuchten akkreditierten Fortbildungen/Messen/Kongresse aus den entsprechenden Dropdown-Listen für 2024 bzw. 2025 aus.
    • Alle nicht in den Listen aufgeführten Fortbildungen/Messen/Kongresse sind zwingend im dafür vorgesehenen Feld vollständig zu erfassen (Titel der Veranstaltung, Datum, Dauer in Lektionen, wer die Veranstaltung besucht hat).


    Nicht deklarierte Fortbildungen können bei der Credit-Berechnung nicht berücksichtigt werden.

  • Upload der Nachweise

    Bitte laden Sie im vorgesehenen Feld sämtliche Teilnahmebestätigungen für die deklarierten Fortbildungen hoch.

    Es werden ausschliesslich Fortbildungen anerkannt, für welche eine auf Ihren Namen lautende Teilnahmebestätigung oder ein gleichwertiger Nachweis vorliegt.

    Für nicht akkreditierte Fortbildungen ist zusätzlich zwingend das Detailprogramm (mit Angaben zu Inhalt und zeitlichem Umfang) hochzuladen.

    Für den Besuch von Messen und Kongressen gilt das personalisierte Eintrittsticket bzw. die Teilnahmebestätigung als Nachweis.

    Ohne vollständige Nachweise (Teilnahmebestätigung bzw. Eintrittsticket und – bei nicht akkreditierten Fortbildungen – Detailprogramm) können keine Fortbildungscredits angerechnet werden.

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