Integrationsbegleitung
  • Integrationsbegleitung

    Bei der Integralen Beratungspraxis Ingendaay (IBI)
  • Bitte lies dir den Vertrag aufmerksam durch und füge deine Daten ein, bevor du ihn unterzeichnest

    Bei Fragen kannst du dich gerne jederzeit an mich wenden
  • Format: (000) 000-0000.
  • Warum eine Integrationsbegleitung?

    Zwischen zwei Sessions zeigen sich die entscheidenden Momente:
    Gedanken tauchen auf, alte Muster reagieren, neue Erkenntnisse wollen geprüft werden.

    Die Integrationsbegleitung schafft einen klaren und geschützten Raum für genau diese Phase.
    Sie dient der Vertiefung, Stabilisierung und bewussten Integration der bereits begonnenen Prozesse.

    Sie ersetzt keine weitere Session, sondern begleitet das, was sich im Leben konkret bewegt.

  • Vertrag über Integrationsbegleitung

    zwischen

    Gereon Ingendaay, Aachenerstraße 5, 53927 Schleiden
    – nachfolgend „Berater“ genannt –

    und

    [Name des Auftraggebers]
    – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –


    §1 Gegenstand der Integrationsbegleitung
    Die Integrationsbegleitung dient der vertiefenden Nacharbeit und Integration bereits erfolgter Beratungs- oder Coaching-Sessions (z. B. Human Design Reading, Logosynthese®, Einzelbegleitung oder Paket).

    Sie stellt keine eigenständige Coaching- oder Therapiesitzung dar, sondern eine zeitlich begrenzte, schriftliche bzw. sprachbasierte Begleitung zwischen Sessions.

    Die Integrationsbegleitung ist ausschließlich für Personen möglich, die mindestens eine Einzelsession oder ein Paket beim Berater gebucht und durchgeführt haben.


    §2 Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang umfasst:

    unbegrenzte kurze Textnachrichten (z. B. via Telegram oder WhatsApp)
    maximal 2 Sprachnachrichten pro Woche durch den Auftraggeber
    individuelle Rückmeldungen des Beraters innerhalb von 24–48 Stunden (an Werktagen)
    Nicht Bestandteil der Integrationsbegleitung sind:

    Live-Calls
    zusätzliche Coachingsitzungen
    Kriseninterventionen
    therapeutische Notfallbetreuung
    24/7-Erreichbarkeit
    Die Integrationsbegleitung ersetzt keine Therapie oder medizinische Behandlung.


    §3 Dauer und Vergütung
    Die Integrationsbegleitung wird wochenweise gebucht.

    Die Vergütung beträgt 90 € pro Woche.

    Die Begleitung beginnt nach Zahlungseingang und läuft jeweils 7 Kalendertage.

    Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.


    §4 Abgrenzung und Verantwortung
    Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für seine Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen.

    Die Integrationsbegleitung dient der Reflexion und Klärung, nicht der Steuerung oder Kontrolle persönlicher Lebensentscheidungen.

    Bei akuten psychischen Krisen, Suizidgedanken oder medizinischen Notfällen ist unverzüglich professionelle Hilfe (z. B. Notruf, ärztliche oder therapeutische Unterstützung) in Anspruch zu nehmen.


    §5 Kommunikationsregeln
    Der Berater behält sich vor:

    auf umfangreiche oder thematisch neue Anliegen auf eine reguläre Session zu verweisen
    bei Überschreitung des vereinbarten Rahmens (z. B. mehr als 4 Sprachnachrichten pro Woche) die Bearbeitung auf die nächste Woche zu verschieben
    Die Integrationsbegleitung erfolgt mit professioneller Distanz. Ein Anspruch auf sofortige Reaktion besteht nicht.


    §6 Widerrufsrecht
    Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, gilt grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:

    der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass die Integrationsbegleitung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
    bestätigt, dass er mit Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht verliert.

    §7 Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

    Es gilt deutsches Recht.

  • Powered by Jotform SignLöschen
  • Should be Empty: