Mir ist bekannt, dass der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse VI nur berücksichtigt werden darf, wenn diese Steuerbefreiung nicht gleichzeitig in einem weiteren Dienstverhältnis in Anspruch genommen wird.
Ich verpflichte mich, meinen Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern sich die vorstehenden Angaben ändern oder die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG künftig in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird.
Mir ist ferner bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zu einer unzutreffenden Lohnsteuerbehandlung führen können und ggf. im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu korrigieren sind.