1. Finanzierungsauftrag
Hiermit beauftrage ich eine Prozessfinanzierung von der Valar Finanzgruppe GmbH (nachfolgend „Valar“ genannt). Der Finanzierungsgegenstand bezieht sich auf allfällige Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückforderung von Online-Coachingverträgen. Die Valar weist explizit darauf hin, dass der Termin zur Stellung des Antrages auf Wunsch des Kunden zustande gekommen ist. Die Provision gemäß Punkt 3. versteht sich jeweils pro zu führendem Einzelverfahren.
Die Valar finanziert sämtliche Kosten (rechtliche Vertretung, gerichtliche Pauschalgebühren, Barauslagen, gerichtlicher Sachverständiger, medizinische Gutachten, etc.) und Risiken. Die Valar finanziert für mich eine Rechtsvertretung, die meine Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzt. Ich verpflichte mich, die Valar zu unterstützen und ihr alle erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen (Punkte 1. und 4.). Bei einer aufrechten Prozessfinanzierung garantiert Valar dem Kunden für den Fall, dass das Verfahren verloren geht, sämtliche Kosten vollständig zu tragen.
2. Prüfung der Erfolgsaussichten
Zunächst prüft Valar die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der streitigen Ansprüche in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient der Entscheidungsfindung über die Prozessfinanzierung und nicht der rechtlichen Beratung des Kunden. Rechtsfreundliche oder ähnliche Beratung ist weder Geschäftsgegenstand von Valar noch Gegenstand dieser Vereinbarung.
3. Provision
Bei einem außergerichtlichen Vergleich oder einer rechtskräftigen Entscheidung vor dem Amts- oder Landgericht, Oberlandesgericht (Kammergericht) sowie Bundesgerichtshof sind zunächst die von Valar zu finanzierenden Kosten (Sachverständigen- bzw. medizinische Gutachten, Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz = RVG, Erfolgshonorare, Vermittlungsgebühren, Barauslagen, etc.) vom Kunden zu bezahlen. Die Valar tatsächlich angefallenen Kosten sind dem Streiterlös vorab in Abzug zu bringen und bei Übernahme durch den Coach zur Gänze an Valar zu erstatten. Danach erhält Valar für jeden Euro:
- ab 0.00 EUR eine Quote des erzielten Erlöses von 48 % für die Vergangenheit
- ab 0.00 EUR eine Quote des erzielten Erlöses von 30 % für die Zukunft
Beispielrechnung:
Der Kunde besucht ein Online-Coaching Seminar und bezahlt dafür 20.000 EUR, wobei hiervon 5.000 EUR noch zur Zahlung an den Verfahrensgegner offen sind.
Durch die Rechtsvertretung wird ein Betrag in der Höhe von 20.000 EUR vor dem OLG Celle erstritten, wobei die Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von 13.500 EUR komplett von der Gegenseite ersetzt werden.
Die Erfolgsprovision von Valar errechnet sich wie folgt:
(48% von 15.000 EUR= 7.200 EUR und 30% von 5.000 EUR = 1.500 EUR; Gesamt: 8.700 EUR Provision an Valar)
Der Kunde erhält in diesem Beispiel = EUR 15.000 EUR – 8.700 EUR = 6.300 EUR an Zahlung und erspart sich 5.000 EUR für die Zukunft.
4. Pflichten des Kunden
Ohne vorherige Zustimmung durch Valar ist der Kunde nicht berechtigt:
• auf die streitigen Ansprüche ganz oder zum Teil zu verzichten,
• eine Klage / Antrag ganz oder teilweise zurückzunehmen oder
• über die streitigen Ansprüche einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen.
Weiter bestätigt der Kunde keinen Rechtsvertreter oder Prozessfinanzierer mit der Rückholung der Forderung beauftragt zu haben. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, so ist Valar berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag gemäß Punkt 8. zu kündigen.
5. Pflichten der Valar
Der Kunde kann seine Rechtsvertretung frei wählen, wobei anwaltliche Leistungen bzw. Verfahrens- u. Gerichtskosten prinzipiell nach den Bestimmungen des RVG oder wie vereinbart getragen werden. Auf Wunsch des Kunden organisiert Valar eine spezialisierte Rechtsvertretung. Sofern der Kunde nicht binnen 14 Tage nach Abschluss dieser Vereinbarung der Valar eine Rechtsvertretung bekanntgibt, wird die Valar hiermit beauftragt und bevollmächtigt in seinen Namen eine Rechtsvertretung zur Durchsetzung der Ansprüche zu bevollmächtigen und diesem alle dazu nützlichen Auskünfte zu erteilen.
6. Verhandlungsspielraum
Wenn die Valar namens des Kunden eine Rechtsvertretung beauftragt, dann wird diese auch mit einem Verhandlungsspielraum in Höhe von 50 % der streitigen Ansprüche beauftragt. Aus verfahrensökonomischen Gründen bedeutet dies, dass der beauftragte Rechtsanwalt für den Kunde im ohne Rücksprache einen rechtsverbindlichen Vergleich im Rahmen des erwähnten Verhandlungsspielraums abschließen darf.
7. Vertragsabschluss / Freie Anwaltswahl
Der Antrag kommt mit der rechtswirksamen Willenserklärung durch Valar zustande. Mit der einseitigen Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Kunden ist Valar berechtigt, die Erfolgsprüfung gemäß Punkt 2. durchzuführen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass freie Anwaltswahl besteht.
8. Kündigung
Nach einer erfolgreichen Finanzierungszusage durch Valar ist eine ordentliche Kündigung des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Kunden ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten jedoch nicht die Umstände wie die Weigerung des Kunden das finanzierte Verfahren einzuleiten oder weiter zu betreiben, ein abgegebener Anspruchsverzicht oder ohne vorherige Zustimmung durch Valar einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen.
Während eines aufrechten Prozesses folgt die Valar jedenfalls den Empfehlungen des beauftragten Rechtsanwalts. Sollte dieser einen Vergleich über die streitigen Ansprüche empfehlen und der Kunde nicht diese Empfehlung – aus welchen Gründen auch immer – nicht an, so ist die Valar zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Der Kunde hat die Valar in diesem Fall binnen 4 Wochen so zu stellen, wie die Valar bei der von dem Rechtsanwalt empfohlenen Verfügung bzw. den vertraglich vereinbarten Bedingungen (siehe Punkt 3. Provision) über die streitigen Ansprüche stehen würde. Die Valar wird in diesem Falle die vom Kunde gewährten Sicherheiten gem. Punkt 9. Zug um Zug gegen Befriedigung der Ansprüche der Valar freigeben.
9. Zessions- bzw. Abtretungsverbot
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Kunde, im Falle einer erfolgreichen Finanzierungszusage durch Valar, seine Forderung naturgemäß nicht an einen Dritten abtreten darf.
10. Auszahlung
Der Kunde weist seinen für dieses Verfahren bevollmächtigten Rechtsvertreter hiermit an, den erlangten Prozesserlös zur Gänze an Valar auszuzahlen. Valar verpflichtet sich binnen 14 Tagen nach Erhalt des Prozesserlöses gemäß Punkt 3. aufzuteilen und an den Kunden auszuzahlen.
11. Datenschutz
Ich willige ein, dass die Valar im erforderlichen Umfang persönliche Daten, welche sich aus den eingereichten Antragsunterlagen zur Durchführung des zu finanzierenden Verfahrens (Vertrags- Gerichts- Behördenakten, Vollmachten, Erhebungsfragebögen, Rechnungen, Wohnungsvideos, etc.) ergeben, an einen beauftragten Verein, an einen mandatierten Rechtsanwalt und Dritte (z.B. Callcenter) weitergibt, um das zu übernehmende Verfahrensrisiko abzuschätzen, den Verfahrenserfolg sicherzustellen und eine ordnungsgemäße Servicierung Ihres Falles zu gewährleisten.
Diese Einwilligung gilt auch (unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages bzw. unserer Finanzierungszusage) für entsprechende Erfolgsprüfungen der angefragten Verfahrensfinanzierung. Ich willige ferner ein, dass die Valar meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- Verfahrens- und Wohnungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen bzw. bei Bestandsverwaltungssoftwareanbietern (Dropbox, Formstack, Pipedrive, o.ä.) führen und an den für mich zuständigen Vermittler/ Berater/ Rechtsanwalt/ Verein/ Callcenter weitergeben darf, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertrags- bzw. Verfahrensangelegenheiten dient.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragstellung vom Inhalt der Hinweise zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte. Diese Unterlagen erhalte ich auf Verlangen sofort ausgehändigt, zusammen mit meinen Vertragsunterlagen. Wegen eventuell weiterer Auskünfte und Erläuterungen zur Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung meiner gespeicherten Daten kann ich mich an untenstehende Adresse der Valar mit dem Zusatz „Datenschutz“ wenden.
12. Schlusserklärung des Antragstellers und Schlussbestimmungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die Durchsetzung seiner Ansprüche auch selbst organisieren und finanzieren (bzw. Verfahrenshilfe beantragen) könnte. Er beauftragt aber nach reiflicher Überlegung Valar, unter anderem wegen der zusätzlichen Sicherheit, welche die Übernahme des Kostenrisikos von Valar bietet, sowie wegen der Einfachheit der Übernahme der Organisation durch Valar. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung benötigen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Alle Anlagen sind Bestandteile der Vereinbarung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und einer übrigen Bestimmung davon unberührt. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist liechtensteinisches Recht anwendbar. Zuständiges Gericht ist das Landgericht Vaduz.
Ich bestätige hiermit, dass ich die Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer bzw. diesen Antrag auf Verfahrensfinanzierung - insbesondere die Punkte 3. Provision, 6. Verhandlungsspielraum, 8. Kündigung, 11. Datenschutz sowie die Widerrufsbelehrung aufmerksam gelesen und verstanden habe. Ich bin damit einverstanden, dass diese Schlusserklärung, der Vertragsinhalt sowie die Widerrufsbelehrung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung Bestandteil dieses Antrages sind. Eine Kopie dieser Vereinbarung mit Anhang I und dem Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich erhalten.