1.1 „Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Vereinbarung sind, vorbehaltlich von Ziffer 1.2, alle Informationen und Daten, die die Zielgesellschaft, ihr(e) Gesellschafter, SPG und/oder Berater dem Interessenten und/oder dessen Repräsentanten (wie unten definiert) hinsichtlich der Transaktion nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen, unabhängig von der Form und der Art der Übersendung, und einschließlich Studien, Notizen, Analysen, Schlussfolgerungen und anderen Materialien, die der Interessent oder dessen Repräsentanten im Rahmen der Transaktion angefertigt haben und die wiederum Vertrauliche Informationen enthalten oder auf solchen basieren. Vertrauliche Informationen sind auch (i) die Absicht der Parteien, die Transaktion durchzuführen, (ii) jedwede Prüfungen, Diskussionen und Verhandlungen, an denen der Interessent im Zusammenhang mit der Transaktion teilnimmt, (iii) die Existenz und der Inhalt dieser Vereinbarung sowie (iv) personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Zielgesellschaft (,,Personenbezogene Daten").