• Unser Tarifoptimierungsangebot:

    Im Rahmen unseres Mandates übernehmen wir folgende Leistungen:
  • Tarifoptimierung nach §204 VVG

    1. Analyse Ihres jetzigen Tarifs: Wir prüfen sowohl die Beitragshöhe wie auch die Leistungen in Ihrem Tarif

    2. Ermittlung potentieller Wechseltarife: Wir suchen nach günstigeren Tarifen innerhalb Ihres Krankenversicherers. Wichtig: die Leistungen bleiben dabei vergleichbar


    3. Individuelle Auswertung in Ihrem Fall: in Absprache mit Ihrem Versicherer vergleichen wir konkret die Beiträge für die ausgesuchten Wechseltarife

    4. Ausführliche telefonische Beratung: Unsere Experten beraten Sie zu dem erarbeiteten Ergebnis (Beratung im Wert von 150,00 Euro inkludiert)

    5. Versicherungsrechtliche Prüfung: Wir prüfen die relevanten Umstände für den Wechsel in den ausgesuchten Tarif

    6. Beantragung Ihres Wunschtarifs: Wir kümmern uns um den Antrag für den Tarifwechsel

    7. Wechsel in Ihren Wunschtarif: Ihr Tarif wird umgestellt. Wichtig: Ihre Altersrückstellungen bleiben vollumfänglich erhalten 


    Für die obigen Leistungen erhält die Kanzlei ein Pauschalhonorar in Höhe von {input-Value} EUR (inkl. USt.)

    • Bevollmächtigung 

    • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt.

      1. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen, Vertragsinformationen (Inhalte, Tarife, Kündigungsfristen, Auswirkungen, etc.) und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen. *

      2. Einholung von Angeboten zur Umstellung von Versicherungsverträgen oder von Teilen hiervon in andere Tarife des gleichen Versicherers.

      3. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen.

      *Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses von meiner Krankenversicherung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH willige ich zum Zwecke der Durchführung des Auftragsverhältnisses ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
      Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich hinsichtlich der Übermittlung der vorgenannten Daten von ihrer Schweigepflicht.

    • Vertragsbedingungen, Beauftragung und Vergütung 

    • 1. Beauftragung


      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
      Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

      Dieser Auftrag umfasst auch die Durchführung eines Stichentscheids in meinem Namen, falls meine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Die Kosten eines solchen Stichentscheids trägt die Rechtsschutzversicherung.

      2. Vertragsbedingungen und Vergütungsvereinbarung



      1. Leistungen und Vergütung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)

      1.1 Die Parteien vereinbaren eine Prüfung des Vertragsoptimierungspotentials. Diese besteht aus:
      - Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife
      - Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten
      - Angebotseinholung beim jeweils zuständigen Versicherer

      1.2 Wird das im Rahmen der Prüfung geschätzte Optimierungspotential durch die Prüfung nach Ziffer 1.1 dieses Vertrages bestätigt, vereinbaren die Parteien, dass die Kanzlei eine Vollprüfung vornimmt und die Tarifumstellung durchführt. Hierbei werden die folgenden Leistungen erbracht:
      - Analyse der potentiellen Wechseltarife und Erarbeitung des Wechselvorschlags
      - Umstellungsanfrage an den zuständigen Versicherer
      - Beantragung des Wunschtarifs
      - Prüfung der vom Versicherer neu ausgefertigten Police


      2. Vergütungsmodalitäten


      2.1 Für die Vollprüfung, Analyse und Erarbeitung des Wechselvorschlags nach Feststellung des Optimierungspotentials erhält die Kanzlei @input-Value EUR inkl. USt.

      2.2 Nimmt der Auftraggeber nicht alle unter 1.2 genannten, vereinbarten und angebotenen Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch, verbleibt es bei der vollen Vergütungspflicht, es sei denn der Auftragnehmer hat die Nichtinanspruchnahme der Leistung(en) zu verantworten.


      3. Auslagen



      Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.



      4. Erstattungsfähigkeit



      Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.


      5. Einwilligung in die Datenübermittlung und Entbindung von der Schweigepflicht

      Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses von meiner Krankenversicherung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH willige ich zum Zwecke der Durchführung des Auftragsverhältnisses ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich hinsichtlich der Übermittlung der vorgenannten Daten von ihrer Schweigepflicht.


      6. Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen

      Sollte der zuständige Versicherer nur über den jeweiligen Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin auf die Anfragen der Kanzlei reagieren, so stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin uns die Unterlagen zur Verfügung.

      Die Kanzlei ist berechtigt offene Forderungen an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).

    • Widerrufsbelehrung 
    • Widerrufsrecht: 
      Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, 
       
      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Blaubach 32, 50676 Köln 
      Fax an 0221 - 6777 005-9 
      E-Mail widerruf@gr-anwalt.de 
       
      mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Eine bestimmte Form ist dabei nicht erforderlich (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
       
      Folgen des Widerrufs: 
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 
       
      Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: 
      Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 
       
       
      Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. 

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