1. Beauftragung
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.
Dieser Auftrag umfasst auch die Durchführung eines Stichentscheids in meinem Namen, falls meine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Die Kosten eines solchen Stichentscheids trägt die Rechtsschutzversicherung.
2. Vertragsbedingungen und Vergütungsvereinbarung
1. Leistungen und Vergütung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)
1.1 Die Parteien vereinbaren eine Prüfung des Vertragsoptimierungspotentials. Diese besteht aus:
- Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife
- Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten
- Angebotseinholung beim jeweils zuständigen Versicherer
1.2 Wird das im Rahmen der Prüfung geschätzte Optimierungspotential durch die Prüfung nach Ziffer 1.1 dieses Vertrages bestätigt, vereinbaren die Parteien, dass die Kanzlei eine Vollprüfung vornimmt und die Tarifumstellung durchführt. Hierbei werden die folgenden Leistungen erbracht:
- Analyse der potentiellen Wechseltarife und Erarbeitung des Wechselvorschlags
- Umstellungsanfrage an den zuständigen Versicherer
- Beantragung des Wunschtarifs
- Prüfung der vom Versicherer neu ausgefertigten Police
2. Vergütungsmodalitäten
2.1 Für die Vollprüfung, Analyse und Erarbeitung des Wechselvorschlags nach Feststellung des Optimierungspotentials erhält die Kanzlei @input-Value EUR inkl. USt.
2.2 Nimmt der Auftraggeber nicht alle unter 1.2 genannten, vereinbarten und angebotenen Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch, verbleibt es bei der vollen Vergütungspflicht, es sei denn der Auftragnehmer hat die Nichtinanspruchnahme der Leistung(en) zu verantworten.
3. Auslagen
Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
4. Erstattungsfähigkeit
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.
5. Einwilligung in die Datenübermittlung und Entbindung von der Schweigepflicht
Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses von meiner Krankenversicherung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH willige ich zum Zwecke der Durchführung des Auftragsverhältnisses ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich hinsichtlich der Übermittlung der vorgenannten Daten von ihrer Schweigepflicht.
6. Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen
Sollte der zuständige Versicherer nur über den jeweiligen Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin auf die Anfragen der Kanzlei reagieren, so stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin uns die Unterlagen zur Verfügung.
Die Kanzlei ist berechtigt offene Forderungen an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).