Anmeldung Willy Brandt Schule
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    Gemeinsam stark
    TeamSCHULE Willy Brandt

  • Informationen Kind

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  • Schulische Daten

  • Geben Sie die aktuellen Noten Ihres Kindes an:

  • Informationen Erziehungsberechtigte

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  • Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift, 2 mal im Schuljahr an den Ziel- und Bilanzgesprächen teilzunehmen. 

     

  • Einverständniserklärungen

  • 1.) Mir ist bekannt, dass der Sportunterricht auch im ganzen Klassenverband und nicht geschlechtergetrennt stattfinden kann.

    2.) Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn/ meine Tochter im Rahmen der Schulöffentlichkeitsarbeit durch Vertreter der Medien (Presse/ Fernsehen/ Internet) fotografiert und gefilmt werden darf.

    3.) Bei vergessenen unterrichtsnotwendigen Arbeitsmaterialien (z. B. Logbuch, Sportzeug, Federtasche, etc.) wird mein Sohn, meine Tochter zum Zweck des Holens nach Hause geschickt.

    4.) Ich nehme als Erziehungsberechtige*r zur Kenntnis, dass auf dem gesamten Gelände ein Handyverbot besteht.

  • Ich erkenne die „Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken Berlins" (incl. Entgeltregelung) und die „Benutzungsbedingungen für die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin" in ihrer jeweils geltenden Fassung mit meiner Unterschrift an und bestätige die Richtigkeit der Daten. Ich übernehme die Haftung für alle anfallenden Entgelte.
  • Die mit diesem Formular erhobenen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Berliner Datenschutzgesetzes in der Benutzerdatei gespeichert. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zur Verfolgung unserer Ansprüche (z. B. in einem Mahn- oder Gerichtsverfahren) unter Beachtung des Berliner Datenschutzgesetzes.

  • Vereinbarung über die Lieferung des Mittagessens ohne Kostenbeteiligung der Eltern

  • 1. Diese Vereinbarung beruht auf dem geltenden Vereinbarung mit dem Schulträger /
    Generalauftraggeber und wird getätigt für die Herstellung und Ausgabe von selbst hergestelltem Essen
    bei der Auftragnehmerin. Die Kostenbeteiligung der Auftraggeberinnen für das Mittagessen entfällt
    für Schülerinnen mit Berlin Pass. Ändern sich die vertraglich geregelten Rahmenbedingungen
    oder die gesetzlichen Bestimmungen werden die Essensteilnehmer darüber informiert.
    2. Eine Essenbestellung muss nicht erfolgen. Ab dem ersten Tag des Schuljahres 2021/22 erfolgt die
    Essensbestellung automatisch per Dauerbestellung. Eine Abbestellung bei Nichtteilnahme muss nicht
    erfolgen. Eine Verpflichtung zur Einnahme eines schulischen Mittagessens besteht nicht.
    3. Das Essen wird nach den Standards für eine gesunde, ausgewogene Ernährung hergestellt und ist
    besonders für Kinder und Jugendliche geeignet. Ernährungsphysiologisch minderwertige Bestandteile
    und Herstellungsweisen werden vermieden. Bevorzugt wird eine gesunde Vollwertkost mit frischen
    Zutaten. Die Speisen werden täglich frisch zubereitet. Die qualitativ hochwertige Schulverpflegung hat
    einen hohen Stellenwert für die Ausbildung von Ernährungskompetenzen und die Entwicklung eines
    gesundheitsförderlichen Lebensstils. Ernährung in der Schule ist mehr als eine Einnahme eines warmen
    Essens. Sie trägt, eingebettet in das pädagogische Konzept unserer Schule, zur Gesundheits- und
    Verbraucherbildung sowie zur Werteerziehung bei.
    4. Ist Ihr Kind ein ärztlich dokumentiertes Allergiekind, dann teilen Sie uns das in Form eines ärztlichen
    Attestes bitte mit. Wir berücksichtigen das bei der Versorgung.
    5. Das Fleisch wird ausschließlich „halal" hergestellt und so auch von uns eingekauft.
    6. Allgemeine Geschäftsbedingungen (fortan AGB) für den Vertragsbestand über die
    Inanspruchnahme von Mittagessen in unserer Schule
  • § 1 Anwendungsbereich
    Für die Inanspruchnahme von Mittagessen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird
    widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch
    Auftragnehmerin wirksam.
  • § 2 Vertragsgegenstand
    Die Mensa der Auftragnehmerin stellt den Essenteilnehmern entsprechend täglich zwischen 12:40 und 13:20 Mittagessen zur
    Verfügung.
  • § 3 Angebote, Vertragsabschluss
    Voraussetzung für die Teilnahme am Mittagessen ist die Anmeldung des Essenteilnehmers in der unten beschriebenen Weise.
    Vertragsinhalt werden die Mittagessen, die wie unten beschrieben verzehrt wurden oder gleichwertige Essen. Diese Bestellungen
    werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.
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  • Wahlpflichtfächer


  • Geben Sie Ihre zwei Wünsche für die Wahlpflichtfächer an.

     

    • Ihr Kind lernt von der 7. bis zur 10. Klasse eine zweite Fremdsprache.
    • Ihr Kind braucht z.B. für das Abitur eine zweite Fremdsprache.
    • Voraussetzung: in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch ist ein Notendurchschnitt von 3,0 in Klasse 6 erreicht worden

  • Medien

    • Ihr Kind lernt den verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien.
    • In „Medien" geht es zum Beispiel um die Frage, wie man gut mit dem Internet arbeitet, wie ein Computer aufgebaut ist oder wie Präsentationen gestaltet werden können. Als Produkt kann ebenso eine Schülerzeitung entstehen.

    NaWi

    • Ihr Kind hat ergänzend einen Naturwissenschaftskurs, in dem schülerorientiert experimentiert und geforscht wird

    Musik/Kunst

    • Ihr Kind hat in der 7. und 8. Klasse einen Musik- oder Kunstkurs, zur Vertiefung des Interesses und der Fähigkeiten im Musizieren
  • Aufnahmebogen Berufsberatung

  • Berufswahl / Ziele nach der Schule

  • Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
    mit der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Schule ist die Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten, wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
  • Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

    Schulleiter/in Datenschutzbeauftragter
    Frau Franke Herr Retschlag
    Tel. 4039492120 Mail: itrb01-retschlag@berlin.de Tel.: 030/2008 922 10
  • Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von § 64 des Berliner Schulgesetzes (SchulG). Danach dürfen die Schulen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist. Welche Daten in der Schule verarbeitet werden, wird in den §§ 2 bis 8 Schuldatenverordnung festgelegt. Bereits vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Grundschule hat die Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) der Schulbehörde (Bezirksamt) Ihres Wohnsitzes die in den §§ 7 und 8 der Meldedatenübermittlungsverordnung dafür vorgesehenen Daten zur Sicherung des Schulbesuchs übermittelt. Diese Daten, den in der Grundschule erstellten Schülerbogen sowie wenn vorhanden den sonderpädagogischen Förderbogen erhalten wir von der abgebenden Grundschule, nachdem Ihr Kind bei uns aufgenommen wurde.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind, führen wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung durch. Es kann sich dabei beispielsweise um Ihre E-Mail-Adresse oder um das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos Ihres Kindes handeln.
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Zweck der Datenverarbeitung ist die bestmögliche schulische Förderung Ihres Kindes (gegebenenfalls ist dazu die Erstellung von Gutachten und Förderplänen erforderlich). Die Vorschriften dazu finden Sie beispielweise in den §§ 15 bis 18 der Sekundarstufe I-Verordnung. Weitere Zwecke sind die Unterrichtsplanung und -gestaltung, das Erstellen von Zeugnissen, die Schulgesundheitspflege (§ 52 Schulgesetz). Hinzu kommen die Schulstatistik (schülerbezogene Merkmale der Schulstatistik finden Sie in § 17 der Schuldatenverordnung), die Überwachung der Schulpflicht, die Kontaktaufnahme mit Ihnen, erforderlichenfalls die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 62 und 63 des Schulgesetzes sowie die Evaluation und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit gemäß §§ 9 und 65 Absatz 1 des Schulgesetzes und der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation.
  • Die Erhebung der Staatsangehörigkeit, des Geburtslandes sowie bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland im Rahmen der Schulstatistik erfolgt auf Beschluss der Kultusministerkonferenz. Die Merkmale nichtdeutsche Herkunftssprache" und „Kommunikationssprache in der Familie" werden zur Berechnung der Personalausstattung der Schule verwendet.
  • Empfänger von personenbezogenen Daten

  • Innerhalb der Schule sind Lehrkräfte, welteres pädagogisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule (insbesondere Schulsekretärinnen bzw. Schulsekretäre) Empfänger von personenbezogenen Daten.
  • Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Erlaubnisvorschriften sind für die Übermittlung an Behörden zum Beispiel § 64 Absatz 3 und für die Übermittlung an Träger der freien Jugendhilfe, Ausbildungsbetriebe und Privatpersonen § 64 Absätze 5 bis 7 des Schulgesetzes.
  • Auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung (§ 66 Nr. 8 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 17 der Schuldatenverordnung) stellen wir der Statistikstelle der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung regelmäßig Daten unserer Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, aber anonymisiert, d. h. ohne Namen, ohne den Tag der Geburt und ohne genaue Anschriften. Die Schulnummer und die Bezeichnung der Klasse werden als
  • http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle jlink&query=SchulG+55aV+BE&psml-bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldD%C3%9CV+BE+%C2%A7+8&psml=bsbeprod.psml&max=true
  • Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Sehr geehrte Eltern,
    die Einschulung Ihres Kindes ist mit der Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden.
    Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten,
    wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem
    Datenschutzrecht.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
  • Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von § 64 des Berliner Schulgesetzes¹ (SchulG). Danach dürfen die Schulen, Schulaufsichtsbehörden und Schulbehörden personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist. Welche Daten in der Schule verarbeitet werden, wird insbesondere in §§ 2 bis 8 Schuldatenverordnung² festgelegt. Bereits vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Grundschule hat die Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) der Schulbehörde (Bezirksamt) Ihres Wohnsitzes die in §§ 7 und 8 der Meldedatenübermittlungsverordnung³ dafür vorgesehenen Daten übermittelt zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung (§ 55 SchulG) und zur Sicherung des Schulbesuchs.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind, führen wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung durch. Es kann sich dabei beispielsweise um Ihre E-Mail-Adresse oder um das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos Ihres Kindes handeln.
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere die bestmögliche schulische Förderung Ihres Kindes (gegebenenfalls ist dazu die Erstellung von Gutachten und Förderplänen erforderlich, Vorschriften dazu finden Sie in §§ 14 bis 18 der Grundschulverordnung⁴); weitere Zwecke sind die Unterrichtsplanung und - gestaltung, das Erstellen von Zeugnissen, die Schulgesundheitspflege einschließlich der Schuleingangsuntersuchung (§ 52 SchulG, § 5 Grundschulverordnung). Hinzu kommen die Schulstatistik (§ 17 der Schuldatenverordnung), die Überwachung der Schulpflicht, die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, erforderlichenfalls die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 62 und 63 SchulG sowie die Evaluation und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit gemäß §§ 9 und 65 Absatz 1 SchulG und der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation.
    Die Erhebung der Staatsangehörigkeit, des Geburtslandes sowie bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland im Rahmen der Schulstatistik erfolgt auf Beschluss der Kultusministerkonferenz. Die Merkmale „nichtdeutsche Herkunftssprache“ und „Kommunikationssprache in der Familie“ werden zur Berechnung der Personalausstattung der Schule verwendet.
  • Empfänger von personenbezogenen Daten

  • Innerhalb der Schule sind Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule (insbesondere Schulsekretärinnen bzw. Schulsekretäre) Empfänger von personenbezogenen Daten.
    Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Erlaubnisvorschriften sind für die Übermittlung an Behörden zum Beispiel § 64 Absatz 3 und für die Übermittlung an Träger der freien Jugendhilfe, Ausbildungsbetriebe und Privatpersonen § 64 Absatz 5 SchulG.
    Auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung (§ 66 Nr. 8 des SchulG in Verbindung mit § 17 der Schuldatenverordnung) stellen wir der Statistikstelle der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung regelmäßig Daten unserer Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, aber ohne Namen, ohne den Tag der Geburt und ohne genaue Anschriften. Die Schulnummer und die Bezeichnung der Klasse werden als Hilfsmerkmale übermittelt. Wir übermitteln außerdem personenbezogene Daten an
  • ¹ http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
    ² http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+§5aV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
    ³ http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldD%C3%9CV+BE+%C2%A7+8&psml=bsbeprod.psml&max=true
    ⁴ http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
  • Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Schuldatenverordnung (§ 11 und § 13). Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse bzw. Unterlagen zum Nachweis des Schulbesuchs bewahren wir 50 Jahre auf; Prüfungsunterlagen zehn Jahre; Kurs- und Anwesenheitsnachweise in der gymnasialen Oberstufe fünf Jahre; Schülerbögen werden zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler die Berliner Schule verlassen hat, vernichtet, sofern die allgemeinbildende Schule mindestens 10 Jahre lang besucht worden ist. Personenbezogene Daten, die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung auf privateigenen Geräten verarbeiten, werden entsprechend der Schuldatenverordnung gelöscht, spätestens ein Jahr nachdem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrkraft nicht mehr unterrichtet wird.
  • das örtlich zuständige Schulamt (im Bezirksamt) im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. In Einzelfällen übermitteln wir der örtlich zuständigen Schulaufsicht im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten einer Schülerin oder eines Schülers. Ebenfalls in Einzelfällen übermitteln wir dem örtlichen Schulamt nach fünf unentschuldigten Fehltagen eine Schulversäumnisanzeige zur Überwachung der Schulpflicht. Wir übersenden Unterlagen, die über Ihr Kind in der Schule entstanden sind, bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule, sofern dies von § 10 der Schuldatenverordnung vorgesehen ist. Soweit es im Einzelfall zur Unterstützung Ihres Kindes erforderlich ist, übermitteln wir personenbezogene Daten an das Jugendamt (im Bezirksamt) oder an das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) zur Klärung der Frage, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, oder bei Beratungsbedarf der Schule. Die SIBUZ sind Fachdienste der Schulaufsichtsbehörde (der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung) und unterliegen der in § 203 des Strafgesetzbuchs geregelten Schweigepflicht.
  • Dauer der Speicherung

  • Ihre Rechte als betroffene Person bzw. gesetzliche/r Vertreter/in Ihres Kindes, soweit Daten Ihres Kindes verarbeitet werden

  • Die Rechte der von der Verarbeitung ihrer Daten betroffenen Personen sind in den Artikeln 15 bis 18 sowie 20 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - geregelt. Sie können insbesondere
    1. formlos Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten und an wen sie ggf. übermittelt werden sowie über die Speicher- bzw. die Aufbewahrungsdauer. Erziehungsberechtigte haben Auskunftsrechte über die Verarbeitung der Daten ihrer Kinder.
    2. Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben verlangen. Die Schule muss dann gemäß Artikel 19 der DSGVO auch die Empfänger der fehlerhaften Angaben von der Berichtigung informieren.
    3. Sie können eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns verwendet und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht.
    4. Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer oder der personenbezogenen Daten Ihres Kindes auf Grund Ihrer oder seiner besonderen Situation zu widersprechen. Wir werden die Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Schule ist zu den Verarbeitungsvorgängen, denen Sie widersprechen wollen, rechtlich verpflichtet ist (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO). Eine rechtliche Verpflichtung besteht immer dann, wenn ein Verarbeitungsvorgang durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschrieben ist.
    5. Sie haben unter den in Artikel 18 der DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht zu verlangen, dass Ihre oder die Daten Ihres Kindes nur noch eingeschränkt verarbeitet werden dürfen zum Beispiel, bis über einen von Ihnen erhobenen Widerspruch abschließend entschieden ist. Eingeschränkte Verarbeitung bedeutet, dass die Daten von der Speicherung abgesehen - nur mit Ihrer Einwilligung oder unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.
    6. Sie haben unter den in Artikel 17 der DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht, die Löschung der personenbezogenen Daten Ihres Kindes oder Ihrer Person zu verlangen zum Beispiel, wenn diese Daten für den Zweck, zu dem sie verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich sind oder wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden.
    7. Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de) zu wenden.
  • Weitere Informationen finden Sie unter: www.egovschool-berlin.de/datenschutzbriefe → 9. Anlage Nr. 1. Weitergehende Informationen: Schulgesetz des Landes Berlin und Schuldatenverordnung: www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf der Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: www.datenschutz-berlin.de (Stand 2018-09)
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