§ 3 – Einrichtungspauschale, Mindestgebühr Buchhaltung, Tür- und Angelpauschale
Sofern ein Auftrag zur Erledigung der laufenden Buchhaltung erteilt wurde, wird mit Absenden des Formulars eine Einrichtungspauschale von 2.000 Euro fällig. Diese Pauschale umfasst das gesamte technische Setup auf beiden Seiten, nach erfolgreicher Einrichtung sind unsere Systeme so verbunden, dass auf beiden Seiten einfach gearbeitet werden kann. Für die laufende Buchhaltung gilt eine Mindestgebühr von 200 Euro, hinzu kommt die bei Buchhaltung obigatorische Tür- und Angelpauschale in Höhe von 35 Euro. Die Tür- und Angelpauschale deckt alle ihre kurzen Anfragen ab, sei es per Mail, persönlich (bis 15 Minuten) oder Telefonisch (bis 30 Minuten).