*Mitglieder vom 18. – 27. Lebensjahr erhalten unter Beifügung einer Bescheinigung eine Beitragsermäßigung, nachträglich eingereichte Bescheinigungen können nicht auf bereits abgebuchte Beiträge angerechnet werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Inhaber des Osnabrück-Passes oder eines ALG II - Bescheids erhalten unter Beifügung einer Bescheinigung eine 50%ige Ermäßigung auf die Grundbeiträge. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.