KI- und datenbasierte Systeme (Berater-KI)
(1) Sofern und soweit die bereitgestellten Leistungen eine Berater-KI enthalten, gelten die folgenden Regelungen dieser Ziffer 5.
(2) Die Berater-KI ist ein KI-System im Sinne der Verordnung über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), da sie KI-Modelle enthält und nutzt.
(3) Die von der Berater-KI erzeugten Ergebnisse bzw. deren Output hängen maßgeblich ab von
a. dem Inhalt und der Qualität der Eingaben bzw. Anfragen der Nutzer (Prompts) sowie
b. den Daten, auf die die Berater-KI zugreift oder zugreifen darf.
(4) M&M hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Qualität der durch den Nutzer bereitgestellten Daten und Anfragen.
(5) Die Berater-KI stellt eine unterstützende Assistenzfunktion im Beratungs- und Servicekontext dar. Sie dient insbesondere der strukturierten Aufbereitung von Informationen sowie der Unterstützung bei Arbeitsprozessen, ohne selbst fachliche Bewertungen, Empfehlungen oder Entscheidungen im Einzelfall vorzunehmen.
(6) Die Berater-KI stellt keine Beratung im Sinne gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften dar, insbesondere keine Versicherungsberatung.
(7) M&M schuldet nicht und haftet nicht dafür, dass die Nutzung der Berater-KI bzw. deren Ergebnisse und Output
a. eine bestimmte Qualität haben,
b. vollständig sind,
c. inhaltlich korrekt sind,
d. für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder
e. rechtlich verwertbar sind.
Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zugrunde liegenden Daten.
(8) Die Prüfung, Bewertung und Verwendung der durch die Berater-KI erzeugten Ergebnisse obliegt ausschließlich dem Nutzer.
(9) Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit M&M vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
(10) Der Nutzer gewährleistet insbesondere, dass
a. sämtliche Ergebnisse der Berater-KI eigenständig geprüft werden,
b. Nutzer und Mitarbeiter darüber informiert sind, dass es sich um eine KI-gestützte Assistenz handelt,
c. alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere aus KI-Verordnung, Datenschutz- und Urheberrecht, eingehalten werden,
d. eine angemessene menschliche Kontrolle und Aufsicht bei der Nutzung der Berater-KI sichergestellt wird.
(11) Die Berater-KI darf nicht in regulierten Hochrisiko-Anwendungen gemäß KI-Verordnung eingesetzt werden.