• Nierfeld & Käthner
    Rechtsanwaltskanzlei
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  • wird hiermit in Sachen
  • sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren
    in allen Instanzen erteilt.

  • Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

    1. Außergerichtliche Vertretung, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht.
    2. Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).
    3. Vertretung im privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren.
    4. Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO).
    5. Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
    6. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO, 73, 74 OWIG) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) Vertretung nach § 411 II StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO und Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen.
    7. Bei Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gilt die Vollmacht auch für das Betragsverfahren.
    8. Vertretung vor allen Behörden und Gerichten.
    9. Vertretung insbesondere vor den Arbeitsgerichten.
    10. Beilegung des Rechtsstreits oder außergerichtlicher Verhandlung durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis.
    11. Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sowie Verzicht auf solche.
    12. Entgegennahme und Bewirken von Zustellung und sonstigen Mitteilungen.
    13. Alle Neben- und Folgeverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus dieser erwachsenen besonderen Verfahren, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegung.
    14. Empfangnahme der von dem Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen, so wie von Zahlungen aller Art, insbesondere Schadensersatz, Zahlungen zur Abfindung, Zahlungen aus gerichtlichem und außergerichtlichem Vergleich u.a.
    15. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
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