Wir möchten, dass du deine Ideen mit voller Kraft umsetzen kannst. Deshalb bieten wir neben ideeller auch finanzielle Förderung an. JoinPolitics bietet zwei Formen der finanziellen Förderung an: eine Projektkostenförderung und ein Lebensunterhaltsstipendium. Bitte gib im Nachfolgenden an, ob du dich auf keine, eine oder beide Formen der Förderung bewerben möchtest.
Wenn finanzielle Mittel für dein Projekt hilfreich oder notwendig sind, kannst du deinen Bedarf hier darlegen und kalkulieren. Beide Förderungen haben im Normalfall eine Laufzeit von 12 Monaten. In begründeten Fällen kann die Laufzeit auch kürzer sein oder länger dauern (insgesamt bis zu maximal 24 Monate).
Eine Bewerbung für eine finanzielle Förderung ist kein Nachteil bei der Auswahl. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht. Die finanzielle Förderung kann auch anteilig bewilligt werden.
Bitte beachte im Fall einer Kandidatur, dass Fördermittel von JoinPolitics nicht für Wahlkampf-Zwecke verwendet werden dürfen. Falls du ein politisches Vorhaben parallel zu oder im Vorfeld einer Kandidatur umsetzen willst und hierfür Finanzierung benötigst, kannst du die Mittel grundsätzlich beantragen. Sie müssen vollumfassend und erwiesenermaßen sachgerecht mit einem Verwendungsnachweis für das skizzierte Vorhaben und nicht für die Kandidatur ausgegeben werden. In jedem Fall endet die finanzielle Förderung spätestens sechs Monate vor dem Wahltag deiner angestrebten Kandidatur.
Projektkostenförderung: Du kannst dich für die Umsetzung deines Vorhabens für eine Förderung von Sach-, Reise- und Personalkosten (für Teammitglieder außer dir) bewerben. Die Höhe der Projektkostenförderung beträgt maximal 20.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Tranchen, zu Beginn und dann nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Erreichung von selbst definierten Meilensteinen.
Lebensunterhaltsstipendium: Für Personen, die unsere Talentförderung ohne eine finanzielle Unterstützung ihres Lebensunterhalts nicht wahrnehmen könnten oder sich aufgrund anderer Verpflichtungen ansonsten nicht hinreichend auf ihr Vorhaben konzentrieren könnten, stellen wir Lebensunterhaltsstipendien zur Verfügung. Diese werden aus einem Solidaritätstopf finanziert und werden nach Bedarf und Verfügbarkeit vergeben. Bitte teile uns mit, ob du Bedarf für ein Lebensunterhaltsstipendium hast (oder haben könntest). Es wird quartalsweise ausgezahlt, einmal zu Beginn der Förderlaufzeit (für das ggf. verbleibende Quartal), dann jeweils zu Beginn des Quartals. Die Höhe des Lebensunterhaltsstipendiums beträgt insgesamt maximal 20.000 EUR.