• Mandantenfragebogen und Bevollmächtigung - Arbeitsrecht

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    • Bevollmächtigung 
    • Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird im folgend beschriebenen Umfang Vollmacht erteilt. 

      1. Vertretung in zivil-. sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz 

      2. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde. 

      3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann), sowie Durchführung eines Stichentscheids nach Ablehnung der Deckung durch meine Rechtsschutzversicherung 

      4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen 

      5. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis 

      6. Erstattung von Strafanzeigen 

      7. Erteilung von Untervollmachten 

      8. Entgegennahme von Zahlungen 

      Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.

       

      Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen. 

    • Beauftragung 
    • Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft wird nach der Mandatierung zunächst außergerichtlich tätig. Das Vorgehen umfasst u.a: 
      1) Erstellung des Entwurfs {calcerstellung}
      2) Auf weiteren Wunsch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber 

      Wichtig: Für Mandanten mit bestehender Rechtsschutzversicherung gilt die nachfolgende Regelung nur insoweit, als eine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung aufgrund fehlender Mitwirkung des Mandanten nicht möglich ist.


      Mit der Erstellung des Entwurfs gilt unsere Dienstleistung als erbracht. Gerne übernehmen wir anschließend die damit zusammenhängende Kontaktaufnahme mit Ihrem Arbeitgeber und beraten Sie umfassend zu allen Optionen. Diese Leistung ist bereits in unserem Honorar für die Entwurferstellung inkludiert. Im Übrigen richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG).

    • Widerrufsbelehrung 
    • Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,  

      GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Blaubach 32, 50676 Köln  

       
      Tel an 0221 - 6777 005-5 

      Fax an 0221 - 6777 005-9  

      E-Mail widerruf@anwalt-kg.de  

       
      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

       
      Folgen des Widerrufs:  

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ha- ben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehe- nen Dienstleistungen entspricht.  

       


      Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:  

      Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig er- bracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine aus- drückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 

    • Verbraucherbestätigung bei vorzeitigem Tätigwerden 
    • Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Insbesondere kann mit dem von mir begehrten Antrag auf Einbürgerung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, was Inhalt meines Auftrags an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere. 

      Mir ist ferner bewusst, dass ich bei der Beauftragung des Anwalts in vollem Umfang die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen zu tragen habe, auch wenn ich den Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht mehr widerrufen kann.

    • Wichtige Hinweise in Arbeitsrechtssachen 
    • Hiermit bestätige ich, ausdrücklich vor Abschluss der Vertretungsvereinbarung darauf hingewiesen worden zu sein, dass in außergerichtlichen und erstinstanzlichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Zuziehung eines/einer Prozessbevollmächtigten oder eines Beistandes und kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis besteht.

      Ich bin darauf hingewiesen worden, dass ich auch selbst auftreten oder mich ggf. durch einen Verbandsvertreter vertreten lassen kann und sich die zu tragenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen.

    • Zahlungsvereinbarung  
    • Wichtig: Für Mandanten mit bestehender Rechtsschutzversicherung gelten die nachfolgenden Zahlungsregelungen nur insoweit, als eine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung aufgrund fehlender Mitwirkung des Mandanten nicht möglich ist.

    • Hiermit stimme ich der persönlichen Kostenübernahme nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu. Wir behalten uns vor, dass im Rahmen der Mandatsbearbeitung bereits konkrete Entwürfe oder rechtliche Ausarbeitungen erstellt werden (insbesondere Klageentwürfe oder Entwürfe/Prüfungen von Aufhebungsverträgen). Dafür gilt Folgendes: 
      Für die Erstellung eines Entwurfs einer Kündigungsschutzklage kann eine Geschäftsgebühr in Höhe einer 0,8-Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG anfallen. 
      Für die Erstellung oder Prüfung eines Aufhebungsvertrags kann eine Geschäftsgebühr in Höhe einer 1,3-Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG anfallen. 
      Diese Gebühren entstehen regelmäßig bereits mit der entsprechenden Tätigkeit, unabhängig davon, ob das Mandat im Anschluss weitergeführt wird. 
      Im Übrigen erfolgt die Abrechnung der weiteren anwaltlichen Tätigkeit grundsätzlich erst nach Abschluss der Angelegenheit nach den gesetzlichen Vorschriften. 
      Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird – nach entsprechender Mitteilung – eine Deckungsanfrage gestellt und im Falle einer Kostenübernahme die Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung vorgenommen. 
      Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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