Bitte beachten Sie, dass es pro Stand nur einen Stromanschluss gibt und dieser nicht für eine Hohe Anzahl von Geräten verwendet werden kann.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Gas, Heizungen, Fritteusen, Öfen, etc. erlaubt. Bitte führen Sie hier entsprechende Erlaubnisse, Bescheinigungen, Zertifikate mit und zeigen Sie diese bei Überprüfung vor.
Der Antrag für die Gestattung muss bis spätestens 07.11.2025 beim Ordnungsamt eingegangen sein.
Bitte denken Sie daran, dass beim Verkauf von Selbstgemachtem (z. B. Plätzchen) eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich ist!