Der Verkauf von Lebensmitteln untersteht den kantonalen Vorschriften. (Siehe Mail-Anhang)
Das Selbstkontrollformular des Lebensmittelsinspekorats (im Mail-Anhang) muss für den Fall einer Lebensmittelkontrolle verpflichtend vorgängig ausgefüllt werden und während des Marktes griffbereit sein.
Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2026.
Später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.