Der Verkauf von Lebensmitteln untersteht den kantonalen Vorschriften. (Siehe Anhang Einladungsmail/Website)
Das Selbstkontrollformular des Lebensmittelsinspekorats (siehe Anhang) muss für den Fall einer Lebensmittelkontrolle verpflichtend vorgängig ausgefüllt werden und während des Marktes griffbereit sein.
Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2026.
Später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.