• SV Bad Laer e.V.
    Postfach 1248
    49192 Bad Laer

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  • Aufnahmeantrag

  • Sie können den Aufnahmeantrag hier ausfüllen und absenden.

  • Geburtsdatum:*
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  • Meine Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr und erlischt nur durch eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende. Das Beitragsjahr geht vom 01.01. bis zum 31.12. jeden Jahres. Der erste Jahresbeitrag wird sofort fällig.
  • Geb.Datum
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  • Geb.Datum
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  • Einzugsermächtigung / Sepa Lastschriftverfahren

  • SV Bad Laer e.V., Postfach 1248, 49192 Bad Laer Gläubiger-Identifikationsnr. DE27ZZZ00000770730
  • Ich ermächtige den Sportverein SV Bad Laer e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sportverein SV Bad Laer e.V. gezogenen Lastschriften einzulösen.
  • Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsjahr die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Bei Anmeldung von Minderjährigen verpflichte ich mich – auch nach Erreichen der Volljährigkeit – bis zum Widerruf für die Beitragszahlung des Kindes aufzukommen.
  • Sportversicherung: Die Sportversicherung ist für die Vereine und Verbände als Grundabsicherung zu verstehen. Dem einzelnen Vereinsmitglied wird dadurch eine Hilfe bei schweren Unfällen geboten. Der Sportversicherungsvertrag kann keinesfalls die private Vorsorge in Form von Krankenversicherung und individueller Unfallversicherung ersetzen. Eine Absicherung über die Sportversicherung besteht nur während der Mitgliedschaft im Verein.
  • Beitragsart:*
  • Mit meiner Unterschrift willige ich ein, dass im Rahmen von Vereinsveranstaltungen (z. B. Turniere, Feste, Spielbetrieb) Foto- und Videoaufnahmen meiner Person (bzw. meines Kindes) angefertigt und für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:

    • Veröffentlichung auf der offiziellen Vereins-Homepage.
    • Nutzung in den sozialen Medien des Vereins (z. B. Facebook, Instagram).
    • Veröffentlichung in Printmedien (z. B. Vereinszeitung, lokale Presseberichte).

    Wichtige Hinweise:
    Freiwilligkeit: Die Einwilligung erfolgt freiwillig. Aus der Verweigerung der Einwilligung entstehen keine Nachteile für die Mitgliedschaft.

    Widerrufsrecht: Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf führt dazu, dass zukünftige Veröffentlichungen unterbleiben und bestehende Aufnahmen von der Homepage oder den Social-Media-Kanälen entfernt werden (soweit dies im Einflussbereich des Vereins liegt).

    Öffentliche Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen greift zudem das berechtigte Interesse des Vereins an der Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei werden vorrangig Aufnahmen der gesamten Veranstaltung („Übersichtsaufnahmen“) gemacht, bei denen die Darstellung des Geschehens und nicht die einzelne Person im Vordergrund steht.

  • Datum:*
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