• Anmeldung Volleyball Camp by emilie - VC Eitting 09

    7-9. August 2026 in Geiselhöring
  • Mit Absenden des Anmeldeformular melden Sie ihre Tochter zum Volleyball Camp by Emilie - VC Eitting 09 vom 07.-09. August 2026 an.

    Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der Teilnahmegebühr und Zusendung der Anmeldebestätigung gültig. Dazu bekommen Sie innerhalb drei Werktagen nach Absenden des Formulars eine Rechnung mit den Bankdetails zugesandt an die angegebene Mail Adresse. Sollten bereits alle Plätze vergeben sein, werden sie automatisch auf die Warteliste gesetzt und es ist keine sofortie Überweisung notwendig. 

    Alle weitere Details können Sie dem Flyer und der Homepage entnehmen. 

  • Geburtsdatum*
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    • Teilnahmebedingungen 
    • Teilnahmebedingungen Volleyball-Camp

      1. Veranstalterin und Geltungsbereich

      (1) Veranstalterin der Volleyball-Camps ist Emilie Wölfl (nachfolgend "Veranstalterin" genannt).

      (2) Die Durchführung der Camps erfolgt in Kooperation mit den jeweiligen Sportvereinen, die auf dem Flyer und in der Anmeldebestätigung genannt werden.

      (3) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen zu den von der Veranstalterin organisierten Volleyball-Camps.

      (4) Vertragspartner: Vertragspartner sind die Veranstalterin und die Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten für das minderjährige Kind.

      2. Camp-Informationen und Leistungsumfang

      (1) Detaillierte Camp-Informationen:

      Die konkreten Informationen zum jeweiligen Camp (Termin, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl, Altersgruppe, Preise, enthaltene Leistungen) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Camp-Flyer sowie der Camp-Beschreibung auf unserer Website. Diese Informationen sind Vertragsbestandteil.

      (2) Im Camp-Preis enthaltene Leistungen:

      Soweit im Flyer oder auf der Website nicht anders angegeben, sind im Camp-Preis folgende Leistungen enthalten:

      Trainingseinheiten unter qualifizierter Anleitung
      Verpflegung (Art und Umfang gemäß Flyer/Website)
      Camp-Ausrüstung (siehe Flyer/Website)
      Bei mehrtägigen Camps mit Übernachtung: Unterkunft und Vollverpflegung (falls zutreffend)
      Betreuung und Aufsicht während der im Flyer/Website angegebenen Camp-Zeiten
      Versicherungsschutz über die Veranstalterhaftpflicht der Veranstalterin
      (3) Nicht im Camp-Preis enthalten:

      An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort
      Persönliche Sportausrüstung (Sportschuhe, Sportkleidung)
      Taschengeld und persönliche Ausgaben
      Private Unfall- und Krankenversicherung (wird dringend empfohlen)
      Optional buchbare Zusatzleistungen
      (4) Besondere Hinweise:

      Bekannte Unverträglichkeiten, Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Medikamenteneinnahmen oder besondere Bedürfnisse sind bei der Anmeldung zwingend anzugeben.

       3. Teilnahmeberechtigung und Voraussetzungen

      (1) Altersgruppe:

      Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der auf dem Flyer/Website angegebenen Altersgruppe. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt des Camp-Beginns.

      (2) Gesundheitliche Eignung:

      Die Teilnehmenden müssen gesund und sportfähig sein. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme am Camp sprechen.

      (3) Versicherungsschutz:

      Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass für das teilnehmende Kind eine ausreichende Krankenversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung besteht. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird dringend empfohlen.

       

      4. Anmeldung und Vertragsschluss

      (1) Anmeldeprozess:

      Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten mittels des Online-Anmeldeformulars.

      (2) Angebot der Erziehungsberechtigten:

      Mit Absendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars geben die Erziehungsberechtigten ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme am Camp ab.

      (3) Eingangsbestätigung und Zahlungsaufforderung:

      Nach Absendung des Anmeldeformulars erhalten die Erziehungsberechtigten eine Eingangsbestätigung mit Zahlungsaufforderung per E-Mail. Diese enthält die Bankverbindung und den fälligen Betrag. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

      (4) Vertragsschluss durch Annahmebestätigung:

      Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Veranstalterin nach Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr auf ihrem Konto eine Teilnahmebestätigung (Annahmeerklärung) per E-Mail versendet. Diese Teilnahmebestätigung dokumentiert die verbindliche Anmeldung des Kindes zum Camp.

      Die Veranstalterin ist berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit von Plätzen.

      (5) Frühbucherrabatt:

      Bei Buchung und Zahlungseingang bis zum auf dem Flyer angegebenen Frühbucherdatum gewährt die Veranstalterin einen Rabatt gemäß Flyer. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der Veranstalterin.

       

       

      5. Teilnehmerzahl und Warteliste

      (1) Höchstteilnehmerzahl:

      Die Veranstalterin behält sich aufgrund begrenzter Teilnehmerkapazitäten vor, Anmeldungen nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl abzulehnen.

      (2) Warteliste:

      Sollten alle verfügbaren Plätze vergeben sein, kann das Kind auf eine Warteliste gesetzt werden. Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich informiert, sobald ein Platz frei wird. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

      (3) Nachrücken von der Warteliste:

      Bei Absagen anderer Teilnehmender werden Interessenten auf der Warteliste in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. Die Veranstalterin setzt eine angemessene Frist zur Annahme des Platzes und Zahlung der Teilnahmegebühr.

       

      6. Stornierung durch Teilnehmende / Rücktritt

      (1) Schriftform:

      Stornierungen müssen schriftlich (Brief, E-Mail) an die auf dem Flyer/Website angegebene Kontaktadresse der Veranstalterin erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofristen ist der Eingang der Stornierung bei der Veranstalterin.

      (2) Stornostaffelung:

      Bei Stornierung nach Vertragsschluss (Ziffer 4 Abs. 4) gelten folgende Stornogebühren:

      Stornierung vor Camp-Beginn
      Stornogebühr
      Bis zum 45. Tag 
      Kostenfrei (es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 einbehalten)
      Vom 44. bis zum 15. Tag
      50 % der Teilnahmegebühr
      Vom 14. bis 7. Tag
      80 % der Teilnahmegebühr
      Bei Nichterscheinen ohne Stornierung oder Abbruch des Camps
      100 % der Teilnahmegebühr
       

      (3) Erstattung:

      Die Erstattung zu viel gezahlter Beträge erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Stornierung und ggf. des ärztlichen Attests auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte.

       

      7. Absage des Camps durch die Veranstalterin

      (1) Absagegründe:

      Die Veranstalterin ist berechtigt, das Camp abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

      a) die Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Camp-Beginn nicht erreicht wird,

      b) ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:

      Krankheit oder Ausfall der Camp-Leitung oder wesentlicher Trainer ohne Möglichkeit adäquaten Ersatzes
      Ausfall der Sportstätte ohne Möglichkeit einer geeigneten Ersatzlösung
      Höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Unwetterwarnungen)
      Sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen
      (2) Information der Teilnehmenden:

      Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich über die Absage informiert (per E-Mail und/oder Telefon).

      (3) Erstattung bei Absage:

      Bei Absage durch die Veranstalterin aufgrund von ihr zu vertretender Ereignisse wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Absage auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte.

      (4) Kein Schadensersatz:

      Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz (z.B. für Reisekosten, Urlaubstage), bestehen nicht, es sei denn, die Absage ist von der Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

      8. Aufsichtspflicht und Betreuungszeiten

      (1) Beginn und Ende der Aufsichtspflicht:

      Die Aufsichtspflicht der Veranstalterin (der Trainer und Betreuer vor Ort) beginnt mit der Übergabe des Kindes zu Beginn der im Flyer/Website angegebenen Camp-Zeiten und endet mit der Abholung bzw. dem offiziellen Camp-Ende gemäß Flyer/Website.

      (2) Bringen und Abholen:

      Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder pünktlich zum Camp-Beginn zum Veranstaltungsort zu bringen und nach Camp-Ende pünktlich abzuholen bzw. eine abholberechtigte Person schriftlich zu benennen.

      Bei mehrtägigen Camps mit Übernachtung erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die gesamte Camp-Dauer einschließlich der Übernachtungszeiten, soweit im Flyer/Website nicht anders angegeben.

      (3) Vor Camp-Beginn und nach Camp-Ende:

      Vor dem offiziellen Camp-Beginn und nach dem offiziellen Camp-Ende besteht keine Aufsichtspflicht der Veranstalterin.

      (4) Pflichten der Teilnehmenden:

      Die Teilnehmenden sind verpflichtet:

      den Anweisungen der Trainer, Betreuer und Camp-Leitung Folge zu leisten
      das Camp-Gelände während des Camps nicht eigenmächtig zu verlassen (außer bei ausdrücklicher Erlaubnis gemäß Ziffer 8 Abs. 5)
      sich fair, respektvoll und kooperativ zu verhalten
      die Sicherheitsregeln und Camp-Regeln einzuhalten
      (5) Freizeit außerhalb des Camp-Geländes (nur bei mehrtägigen Camps):

      Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen ältere Teilnehmende (ab 14 Jahren) in kleinen Gruppen für festgelegte Zeiträume (z.B. nach Trainingsende) das Camp-Gelände für Freizeitaktivitäten (z.B. Stadtbummel, Eisdiele) verlassen. Details hierzu werden im separaten Einwilligungsformular geregelt.

      Während dieser Zeit erfolgt keine Aufsicht durch die Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet nicht für Vorfälle während der selbstständigen Freizeit außerhalb des Camp-Geländes.

      (6) Information der Erziehungsberechtigten:

      Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder eindringlich darauf hinzuweisen, dass sie die Anweisungen der Betreuer befolgen und das Camp-Gelände nicht eigenmächtig verlassen dürfen.

       

      9. Ausschluss vom Camp

      (1) Ausschlussgründe:

      Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende vom Camp auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung:

      den Anweisungen der Trainer und Betreuer nicht Folge leisten
      das Training oder die Betreuung anderer Teilnehmender erheblich stören
      andere Teilnehmende körperlich oder verbal angreifen
      gegen die Camp-Regeln oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z.B. Konsum von Alkohol, Drogen, Rauchen bei Minderjährigen)
      eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen
      (2) Verfahren:

      Vor einem Ausschluss erfolgt in der Regel eine Ermahnung und das Gespräch mit dem teilnehmenden Kind. Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich telefonisch informiert. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Ermahnung erfolgen.

      (3) Abholung:

      Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung, ihr Kind im Falle eines Ausschlusses unverzüglich (am selben Tag) abzuholen.

      (4) Keine Erstattung:

      Bei einem Ausschluss aus disziplinarischen Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder eines Teils davon.

       

      10. Haftung

      (1) Haftung der Veranstalterin:

      Die Veranstalterin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies bedeutet insbesondere:

      Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin unbeschränkt.
      Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur:
      bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
      bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
      (2) Keine Haftung für Gegenstände:

      Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmenden (z.B. Kleidung, Sportausrüstung, Mobiltelefone, Schmuck, Bargeld). Die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte sind für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände selbst verantwortlich.

      Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mit zum Camp zu bringen.

      (3) Versicherung:

      Die Veranstalterin unterhält eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Verletzungen, Erkrankungen und eventuelle Folgeschäden sind durch die eigene private Kranken- und Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten abzusichern.

      (4) Haftung der Teilnehmenden:

      Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die ihr Kind vorsätzlich oder fahrlässig an Einrichtungen, Material oder Eigentum Dritter verursacht.

       

      11. Gesundheit und medizinische Behandlung

      (1) Gesundheitszustand:

      Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes zu machen, insbesondere zu:

      Allergien und Unverträglichkeiten
      Chronischen Erkrankungen
      Regelmäßiger Medikamenteneinnahme
      Körperlichen oder psychischen Einschränkungen
      Aktuellen Verletzungen
      (2) Änderungen vor Camp-Beginn:

      Änderungen des Gesundheitszustandes, die zwischen Anmeldung und Camp-Beginn eintreten, sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.

      (3) Medikamente:

      Medikamente, die das Kind regelmäßig einnehmen muss, sind in Originalverpackung mit Beipackzettel und schriftlicher Einnahmevorschrift mitzugeben. Die Camp-Leitung unterstützt bei der Einnahme, übernimmt aber keine Verantwortung für die Einnahme und/oder die korrekte Dosierung.

      (4) Erste Hilfe und Notfallbehandlung:

      Bei Verletzungen oder akuten Erkrankungen während des Camps leisten die Betreuer Erste Hilfe und verständigen bei Bedarf den Rettungsdienst sowie die Erziehungsberechtigten.

      (5) Vollmacht für medizinische Behandlungen:

      Die Erziehungsberechtigten erteilen mit dem separaten Formular "Vollmacht für medizinische Behandlungen" der Veranstalterin bzw. der benannten Betreuungsperson die Vollmacht, bei medizinischen Notfällen notwendige Entscheidungen (ärztliche Untersuchung, Behandlung, Notoperation) zu treffen, sofern die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichbar sind.

      (6) Kosten:

      Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte etc. sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen und über deren Krankenversicherung abzurechnen.

       

      12. Datenschutz

      (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

      (2) Ausführliche Informationen zum Datenschutz, zu Ihren Rechten und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung 

       

      13. Vertragsänderungen und besondere Vereinbarungen

      (1) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.

      (2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

       

      14. Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

       

      15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

      (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      (2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin.

       

      16. Schlussbestimmungen

      (1) Mit der Absendung des Anmeldeformulars und dem Setzen des entsprechenden Häkchens bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie diese Teilnahmebedingungen vollständig gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.

      (2) Die Teilnahmebedingungen sind auch auf der Website der Veranstalterin einsehbar und können jederzeit heruntergeladen werden.

      Stand: 10.04.2026

      Emilie Wölfl

    • Foto- und Videoaufnahmen / Bildrechte 
    • Einwilligung Foto- und Videoaufnahmen / Bildrechte
      (1) Anfertigung von Aufnahmen:
      Während des Camps werden Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentations- und Werbezwecke angefertigt.
      (2) Einwilligung erforderlich:
      Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Einwilligung wird im Anmeldeformular durch Setzen eines Häkchens erteilt.
      (3) Verwendungszwecke:
      Die Einwilligung umfasst die Veröffentlichung auf:
      •Website der Veranstalterin
      •Social-Media-Kanälen der Veranstalterin (Facebook, Instagram, etc.)
      •Flyern und Werbematerialien für künftige Camps
      •Website und Social-Media-Kanälen des kooperierenden Vereins
      •Presseberichterstattung
      (4) Keine Namensnennung:
      Es werden keine vollständigen Namen, privaten Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht. Ggf. werden Vornamen oder Vornamen mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens verwendet.
      (5) Widerruf:
      Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich (E-Mail ausreichend) an die Veranstalterin zu richten. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden nach Möglichkeit entfernt, soweit dies technisch und rechtlich möglich und zumutbar ist.
      (6) Keine Teilnahmevoraussetzung:
      Die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf das Teilnahmerecht des Kindes am Camp.

    • Datenschutz 
    • Datenschutzerklärung für die Teilnahme an Volleyball-Camps
      1. Verantwortliche Stelle
      Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
      Emilie Wölfl Simon-Vogel-Weg 6
      94333 Geiselhöring
      Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an die oben genannte Adresse wenden.
      2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
      Im Rahmen der Anmeldung zu unseren Volleyball-Camps verarbeiten wir personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen und ggf. ihrer Erziehungsberechtigten, um die Veranstaltung ordnungsgemäß durchführen zu können.
      Verarbeitete Datenarten:
      •Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
      •Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
      •Gesundheitsdaten (z. B. Allergien, Vorerkrankungen, Notfallinformationen)
      •Notfallkontakte
      •ggf. Zahlungsdaten (für Teilnahmegebühren)
      Zwecke der Verarbeitung:
      •Organisation und Durchführung des Camps
      •Betreuung und Sicherheit der Teilnehmer:innen
      •Abrechnung und Verwaltung
      •Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrung)
      Rechtsgrundlagen:
      •Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
      •Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
      •Einwilligung für Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
      •Berechtigtes Interesse (z. B. Notfallkontakte) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
      •Gesetzliche Verpflichtung (z. B. steuerliche Nachweispflichten) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
      3. Weitergabe von Daten an Dritte
      Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Camps erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Empfänger sind insbesondere:
      •Kooperierende Sportvereine (zur Organisation und Durchführung)
      •Trainer:innen und Betreuer:innen (zur Betreuung und Aufsicht)
      •Ärzt:innen, Rettungsdienste und Versicherungen (im Notfall bzw. Schadensfall)
      •Steuerberater:innen oder Behörden (sofern gesetzlich erforderlich)
      Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.
      4. Speicherdauer
      Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre für steuerrechtlich relevante Daten) werden Ihre Daten gelöscht oder anonymisiert.
      5. Foto- und Videoaufnahmen (optional – wenn zutreffend)
      Während des Camps können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die zur Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Vereinsheft) genutzt werden. Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
      6. Ihre Rechte als betroffene Person
      Sie haben gemäß DSGVO folgende Rechte:
      •Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
      •Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
      •Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO)
      •Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
      •Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
      •Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
      •Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
      •Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
      Zuständige Aufsichtsbehörde in Bayern: Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Wagmüllerstraße 18 80538 München Telefon: 089 21267-20 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
      7. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
      Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme am Volleyball-Camp erforderlich. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
      8. Widerruf von Einwilligungen
      Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
      9. Datensicherheit
      Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Missbrauch oder unberechtigtem Zugriff zu schützen.
      10. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
      Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf zu aktualisieren, um rechtliche oder organisatorische Änderungen zu berücksichtigen. Die jeweils aktuelle Version wird vor Ort und online bereitgest

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