Falls du eine abgeschlossene Berufsausildung nachweisen kannst und danach sogar über 12 Monate in deinem Beruf gearbeitet hast, dann gib dies bitte unten an. Die Nachweisfristen für die mindestens 12 gearbeiteten Monate in Vollzeit sind:
Wintersemester = 31. Juli des Jahres
Sommersemester = 31. Januar des Jahres