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  • Beauftragung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt.  


    Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen. Vertragsbedingungen und Vergütungsvereinbarung 1. Leistungen und Vergütung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend "Kanzlei" genannt)  


    1.1 Die Parteien vereinbarten bereits eine Prüfung des Vertragsoptimierungspotentials. Diese bestand aus:  


    - Analyse des Vertragsverhältnisses und der abgeschlossenen Tarife 

     
     - Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Änderungsmöglichkeiten 

     
     - Analyse der potenziellen Wechseltarife und Erarbeitung des Wechselvorschlags sofern sinnvoll 

     
    - Erstellung und Übersendung des Leistungsvergleichs  

     
     1.2 Wird das im Rahmen der Prüfung geschätzte Optimierungspotential durch die Prüfung nach Ziffer 1.1 dieses Vertrages bestätigt, vereinbaren die Parteien, dass die Kanzlei die Tarifumstellung durchführt.  

     

    Hierbei werden die folgenden Leistungen erbracht: 


    - Beantragung und Durchsetzung des Wunschtarifs  


    - Prüfung der vom Versicherer neu ausgefertigten Police  

     


    2. Vergütungsmodalitäten  


    2.1 für die wunschgemäße und rechtssichere Umstellung des Tarifs erhält die Kanzlei 600,00 € inkl. USt.  


    2.2 Nimmt der Auftraggeber nicht alle unter 1.2 genannten, vereinbarten und angebotenen Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch, verbleibt es bei der vollen Vergütungspflicht, es sei denn der Auftragnehmer hat die Nichtinanspruchnahme der Leistung(en) zu verantworten.  


    2.3 Das Honorar ist vorab an die mitgeteilte Kontoverbindung zu zahlen.  

     


    3. Auslagen  

     
    Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 

     


     4. Erstattungsfähigkeit 


    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung nicht vom Gegner oder einem Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherung) übernommen wird.  

     


    5. Einwilligung in die Datenübermittlung und Entbindung von der Schweigepflicht 

     


     Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses von meiner Krankenversicherung angefordert werden, gehören auch gesundheitsbezogene Auskünfte. In die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH willige ich zum Zwecke der Durchführung des Auftragsverhältnisses ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Mitarbeiter des Versicherers sowie die für den Versicherer tätigen Geheimnisverpflichteten entbinde ich hinsichtlich der Übermittlung der vorgenannten Daten von ihrer Schweigepflicht. 


    Die Kanzlei ist berechtigt offene Forderungen an Dritte abzutreten (Forderungsverkauf) oder mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen (Forderungsinkasso).

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