Der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij), wird Vollmacht zur Vertretung in allen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten erteilt. Die Vollmacht bezieht sich zunächst auf ein außergerichtliches Tätigwerden zur Verfolgung Ihrer Ansprüche. Für den Fall, dass das Rechtsschutzziel außergerichtlich nicht erreicht werden kann, erstreckt sich die Vollmacht auch auf eine klageweise Geltendmachung der Ansprüche in allen Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
1. Vertretung in zivil-, sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz
2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis
3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann), sowie Durchführung eines Stichentscheids nach Ablehnung der Deckung durch meine Rechtsschutzversicherung
4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen
5. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken, Behörden und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde
6. Verhandlungen mit Rechtsschutzversicherern über Prozesskostenablösen und sonstige Leistungen
7. Erstattung von Strafanzeigen
8. Erteilung von Untervollmachten
9. Entgegennahme von Zahlungen (Fremdgelder, Gerichtskosten, Prozesskostenablösen etc.)
Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (Zehn Millionen) begrenzt.