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  • SV Blau-Weiss Alstedde e. V.
    Fußball und Breitensport
    Postfach 1922, 44509 Lünen / Am Heikenberg 18, 44534 Lünen
  • Aufnahme-Antrag

  • geb. am:*
     . .
  •  -
  •  -
  • Hiermit erkläre ich meinen Eintritt als aktives / passives Mitglied (nichtzutreffendes streichen).
    Ich erkenne die Satzung des SV Blau-Weiss Alstedde e. V. Fußball und Breitensport an.
  • Mitgliedsbeitrag (pro Monat):

    1. Der Beitrag für aktive Mitglieder über 18 Jahre (soweit sie nicht in der Schule- oder Berufsausbildung stehen) beträgt: 12,00€
    2. Der Beitrag für Jugendliche bis 18 Jahre und Mitglieder über 18 Jahre, die noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind, beträgt: 10,00€
    3. Der Beitrag für Mikro Kicker beträgt: 4,50€
    4. Der Beitrag für Mitglieder ab 50 Jahre beträgt: 10,00€
    5. Der Beitrag für Mitglieder ab 60 Jahre beträgt: 9,00€
    6. Der Beitrag für Familien mit mindestens drei Mitgliedern beträgt: 16,50€
  • Spielerpass-Gebühren (einmalig):

    1. Bei Jugendlichen beträgt die Gebühr für die Anforderung des Spielerpasses: 5,00€
    2. Bei Senioren beträgt die Gebühr für die Anforderung des Spielerpasses: 15,00€
  • Medien:

  • Ich bin mit der Veröffentlichung von Bildern und Daten (keine Anschriften, Telefonnummern) von mir/meinem Kind als Mitglied des SV Blau-Weiss Alstedde Fußball und Breitensport e. V. auf den Internetseiten des Vereins einverstanden.
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  • SEPA-Basislastschrift-Mandat

  • Zahlungsempfänger:
    SV Blau-Weiss Alstedde e. V., Am Heikenberg 18, 44534 Lünen
  • Ich ermächtige den oben genannten Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von oben genannten Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Vorankündigungsfrist für den Einzug beträgt mindestens 4 Werkstage.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Kontoinhaber:

  • Die Beiträge werden per Bankeinzugsverfahren jeweils für sechs Monate im Voraus am 01. Februar bzw. am 01. August eines jeden Jahres eingezogen.
    (Bitte sorgen sie zu diesem Zeitpunkt für ausreichend Deckung, damit keine weiteren Kosten entstehen !!)
  • Dateien durchsuchen
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  • WESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

  • Postfach 101512, 47015 Duisburg, Telefon: 0203 7172-0
    Telefax: 0203 7172-2750, www.wdfv.de, pass@wdfv.de
  • Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (Blockbuchstaben)

  • 5. Geburtsdatum:*
     . .
  • Geschlecht*
  • Erstaustellung (national):

    Die Erstausstellung national kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die in Deutschland geboren sind und noch nie eine Spielberechtigung (Spielerpass) besessen haben.

    Verweiswechsel (national):

    Der Vereinswechsel national kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die eine Spielberechtigung (Spielerpass) in Deutschland bereits besessen haben. 

    Erstaustellung (international):

    Die Erstausstellung international kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die im Ausland geboren sind und noch nie eine Spielberechtigung (Spielerpass) besessen haben.

    Verweiswechsel (international):

    Der Vereinswechsel international kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die eine Spielberechtigung (Spielerpass) nur im Ausland und noch nie in Deutschland besessen haben.

  • A. ErstausstellungNur für Junioren/innen

  • Für die erste Beantragung eines Spielerpasses muss der Name und das Geburtsdatum der Spielers/der Spielerin durch Vorlage der Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

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  • B. Vereinswechsel

  • 4. Besteht eine Verbandsstrafe?
  • 5. Noch ausstehende Verbandsstrafe?
  • C. Spieler, die aus dem Ausland kommen

  • Für Spieler/innen, die aus dem Ausland kommen, benötigen wir ein Ausweisdokument inklusive Lichtbild (unabhängig davon, ob sie bereits einem Verein angehörten oder vereinslos waren).

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  • Für Spieler, die zwischen 10 und 18 Jahre alt sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird zusätzlich, die Meldebescheidung der Familie bzw. der Erziehungsberechtigten benötigt.

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  • Bestand bereits eine Spielberechtigung im Ausland?
  • Bestätigung der Angaben im Passantrag

  • Zusätzlich bei Jugendlichen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (Original)
    Durch diese Unterschrift wird die sportgesundheitliche Eignung bestätigt.

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