WICHTIG:
Sollte bis 3 Tage nach dem 2. Meldeschluss die Meldegebühr nicht eingegangen sein, so ist die Meldung nicht gültig und wird nicht im Katalog aufgeführt.
Hinweis auf die Regeln der Tierschutzverordnung
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten.
Eine formlose, tierärztliche Bescheinigung ist von jedem Hund vorzuweisen, aus der hervorgeht, dass bei dem betreffenden Hund keine Qualzuchtmerkmale festgestellt worden sind. Bereits ausgestellte oder ätlere Bescheinigungen werden als Nachweis aktzeptiert. Es sind keine Gutachten erforderlich.
Sollte am Ausstellungstag keine Bescheinigung vorliegen, behält sich das Veterinäramt stichprobenartige Kontrollen aller Hunde vor, bei welcher der Hund von der Amtstierärztin begutachtet wird, damit er an der Ausstellung teilnehmen kann.
Eine Anreise ist für die Camper erst am Freitag möglich! Da wir hier die Vorgaben des Veranstaltungsortes berücksichtigen müssen. Eine frühere Anreise ist nicht möglich! Jedoch kann man ggf. in der Nähe einen Platz finden, damit man am Freitag in der Früh vor Ort ist.