Dieses Tool dient ausschließlich der Orientierung und als erste Hilfestellung für den bzw. die NutzerIn. Aus dem Ausfüllen des Fragebogens ergibt sich kein Anspruch auf den Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit.
Die tatsächliche Prüfung des Antrags und der Unterlagen erfolgt erst nach Einreichung des Gesuchs beim italienischen Generalkonsulat in Stuttgart. Das Generalkonsulat behält sich vor, falls erforderlich, weitere Unterlagen anzufordern.
Wenn Sie eine während des Ausfüllens gegebene Antwort ändern möchten, ist es unbedingt erforderlich, den Fragebogen von Anfang an neu zu beginnen, um technische Fehler zu vermeiden.