• Anmeldung für Ihre Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
  • Herzlich Willkommen in unserer Praxis!

    Für die verbindliche Anmeldung in unserer Praxis und die anschließende Antragstellung zur Kostenbeteiligung bei Ihrer Krankenkasse möchten wir Sie bitten folgende Inhalte in unserem Online-Formular auszufüllen und an Ihrem Gerät zu unterschreiben. Sie können im Verlauf dieses Formulars auch Ihre Ärztliche Bescheinigung und weitere für die Ernährungstherapie relevante Labordaten und Medikamentenpläne etc. hochladen. Lassen Sie sich ganz bequem durch die Anmeldung führen. Los geht`s:

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  • PATIENTENERKLÄRUNG - DATENSCHUTZ - SCHWEIGEPFLICHT

  • Die Gebühren für die ernährungstherapeutischen Beratungsleistungen werden wie folgt vereinbart: Erstberatung (15 min Vor- / Nachbereitungszeit /ärztliche Übergabe / 45min Gesprächszeit): 100,00€*. Folgeberatungen (20 min Gesprächszeit / 10 min. Vor – und Nachbereitungszeit): 50,00€*. Eine evtl. notwendige Terminänderung ist spätestens 2 Werktage (48h) vor dem vereinbarten Termin telefonisch / per Mail vorzunehmen. Ich bin darüber informiert, dass nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden**.

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    Mit meiner Unterschrift bestätige ich außerdem, dass ich die/den Überweiser/in von der ärztlichen Schweigepflicht entbinde, so dass die Praxis für Ernährungstherapie bei Bedarf Einsicht in meine ärztlichen Unterlagen erhalten kann und Rücksprache halten darf, um alle Informationen für die therapeutischen Beratungen zu erhalten.


    Ich bin darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten in der Praxis gespeichert und zur Antragstellung bzw. Leistungsabrechnung an meine Krankenversicherung weitergeleitet, sowie ggf. zur therapeutischen Berichterstattung an den überweisenden Arzt/ die überweisende Ärztin übermittelt werden. Diese Erklärung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich wiederrufen.

  • Die Kosten für die Ernährungstherapie orientieren sich an den Honorarempfehlungen des Berufsverbandes Ökotrophologie e.V. (VDOE). Wenn uns nach Antragstellung bei Ihrer Kasse eine schriftliche Bewilligung zur anteiligen Kostenübernahme vorliegt (BITTE BEI UNS EINREICHEN) und von Ihrer Kasse eine Abtretungserklärung aktzeptiert wird, können wir die bewilligten Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Ihren Eigenanteil können Sie bei uns in der Praxis in Bar oder mit Ihrer EC-Karte zahlen.
    * Bitte beachten Sie, dass die Ernährungstherapien nach § 43 SGB V umsatzsteuerbefreit ist.
    **Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine können nicht mit den Kassen abgerechnet werden. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung über den ausgefallenen Termin.

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  • WIR STELLEN DEN ANTRAG - SIE ERHALTEN EINE BEWILLIGUNG IHRER KASSE - BEWILLIGUNG PER MAIL ZU UNS IN DIE PRAXIS SENDEN - GRUNDLAGE FÜR DIE DIREKTE ABRECHNUNG MIT IHRER KASSE (wenn Abtretungserklärung aktzeptiert wird*)

    Bitte bestätigen Sie uns mit der folgenden Unterschrift, dass wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf (anteilige) Kostenerstattung für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V in Ihrem Namen stellen dürfen. Es werden ein Erstgespräch und 4 Folgegespräche (Kosten insgesamt € 300,00) für Sie beantragt und umfangreich von Ihrer Kasse bezuschusst. Die Höhe der Kostenübernahme (meist 60-100% der Kosten) wird Ihnen nach Antragstellung in einer BEWILLIGUNG IHRER KRANKENKASSE mitgeteilt.

    Mit der Unterzeichnung der Abtretungserklärung besteht für Sie die Möglichkeit, dass wir als Praxis den bewilligten Kassenanteil, wenn Ihre Krankenkasse diese Option aktzeptiert*, direkt mit Ihrer Kasse abrechnen. Bei Vorliegen der Bewilligung kommt auf Sie nur Ihr Eigenanteil zu, den Sie in Bar oder mit Ihrer EC-Karte bei uns in der Praxis zahlen können. 

    BITTE REICHEN SIE UNS DIE BEWILLIGUNG IHRER KASSE EIN, SOBALD IHNEN DIESE ZUGESTELLT WIRD (als Foto per Mail), DA DIES DIE GRUNDLAGE FÜR DIE ABRECHNUNG MIT IHRER KASSE DARSTELLT. Liegt uns zum Zeitpunkt der Abrechnung keine Bewilligung vor, gehen Sie mit der Bezahlung in Vorleistung. 

    *bei der Barmer und der Viactiv Krankenkasse gehen Sie in Vorleistung, da keine Abtretungserklärung aktzeptiert wird. Jedoch wird die beantragte Ernährungstherapie nach Bewilligung umfangreich erstattet. Bei finanziellen Härtefällen wird eine Abtretungserklärung aus sozioökonomischen Gründen ausnahmsweise aktzeptiert (siehe Auswahlfeld in der folgenden Abtretungserklärung). 

     

  • ABTRETUNGSERKLÄRUNG

    im Auftrag der/ des o.a. Versicherten
  • Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Kassenanteil nach erfolgter schriftlicher Genehmigung / Bewilligung abzüglich meines Eigenanteils, wenn möglich, direkt von der Praxis mit meiner oben angegebenen Krankenversicherung abgerechnet werden darf.

  • Im nächsten Schritt können Sie Ihre ärztliche Bescheinigung und andere medizinische Unterlagen direkt hochladen. Sollte Ihnen die Bescheinigung noch nicht vorliegen, nutzen Sie gern die mit Ihren Daten vorausgefüllte Vorlage, die Ihnen nach Beendigung der Anmeldung zum Download bereit steht. 

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  • Für die Anmeldung in unserer Praxis und die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenbeteiligung benötigen wir eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin. Diese können Sie hier ganz bequem als pdf-Datei oder als Foto / Scan hochladen. 

  • Dateien durchsuchen
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  • Ihnen liegt noch keine ärztliche Bescheinigung vor? Kein Problem! Nutzen Sie gern den Vordruck, der Ihnen nach Fertigstellung dieser Anmeldung mit dem fertigen Anmeldungsdokument bereits vorausgefüllt als Download zur Verfügung steht. Legen Sie diesen Vordruck einfach in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis vor. Sie können uns das Dokument dann im Anschluss noch per Mail oder Post hinterher senden.

  • Weitere Medizinische Unterlagen

    (Optional zur Vorbereitung)
  • Um uns bestmöglich schon vorab mit Ihrer aktuellen medizinischen Situation auseinander setzen zu können, besteht im Folgenden die Möglichkeit Laborbefunde, medizinische Berichte und auch Medikamentenpläne hochzuladen. 

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