WIR STELLEN DEN ANTRAG - SIE ERHALTEN EINE BEWILLIGUNG IHRER KASSE - BEWILLIGUNG PER MAIL ZU UNS IN DIE PRAXIS SENDEN - GRUNDLAGE FÜR DIE DIREKTE ABRECHNUNG MIT IHRER KASSE (wenn Abtretungserklärung aktzeptiert wird*)
Bitte bestätigen Sie uns mit der folgenden Unterschrift, dass wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf (anteilige) Kostenerstattung für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V in Ihrem Namen stellen dürfen. Es werden ein Erstgespräch und 4 Folgegespräche (Kosten insgesamt € 300,00) für Sie beantragt und umfangreich von Ihrer Kasse bezuschusst. Die Höhe der Kostenübernahme (meist 60-100% der Kosten) wird Ihnen nach Antragstellung in einer BEWILLIGUNG IHRER KRANKENKASSE mitgeteilt.
Mit der Unterzeichnung der Abtretungserklärung besteht für Sie die Möglichkeit, dass wir als Praxis den bewilligten Kassenanteil, wenn Ihre Krankenkasse diese Option aktzeptiert*, direkt mit Ihrer Kasse abrechnen. Bei Vorliegen der Bewilligung kommt auf Sie nur Ihr Eigenanteil zu, den Sie in Bar oder mit Ihrer EC-Karte bei uns in der Praxis zahlen können.
BITTE REICHEN SIE UNS DIE BEWILLIGUNG IHRER KASSE EIN, SOBALD IHNEN DIESE ZUGESTELLT WIRD (als Foto per Mail), DA DIES DIE GRUNDLAGE FÜR DIE ABRECHNUNG MIT IHRER KASSE DARSTELLT. Liegt uns zum Zeitpunkt der Abrechnung keine Bewilligung vor, gehen Sie mit der Bezahlung in Vorleistung.
*bei der Barmer und der Viactiv Krankenkasse gehen Sie in Vorleistung, da keine Abtretungserklärung aktzeptiert wird. Jedoch wird die beantragte Ernährungstherapie nach Bewilligung umfangreich erstattet. Bei finanziellen Härtefällen wird eine Abtretungserklärung aus sozioökonomischen Gründen ausnahmsweise aktzeptiert (siehe Auswahlfeld in der folgenden Abtretungserklärung).