Bitte beachten: Veröffentlichungen wie bspw. Flyer, Plakate und Beiträge für Social-Media müssen vor Druck und Veröffentlichung der Koordinierungs- und Fachstelle zur Freigabe vorgelegt werden! Sie sind sowohl mit dem Logo der Partnerschaften für Demokratie als auch mit dem Logo des Bundesprogrammes zu versehen. Die Dateien und weitere Hinweise erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid. Wir weisen darauf hin, dass das Erstveröffentlichungsrecht aller durch Demokratie leben! geförderten Veröffentlichungen beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) liegt.