SIE ERFRAGEN DEN KOSTENZUSCHUSS BEI IHRER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG - GEHEN MIT IHRER ZAHLUNG IN VORLEISTUNG - REICHEN AM ENDE DIE RECHNUNG BEI IHRER VERSICHERUNG UND / ODER DER BEIHILFE EIN.
Ich bin darüber informiert, dass ich den Antrag auf Kostenerstattung (Antrag & ärztliche Bescheinigung) zur Anfrage einer evtl. Kostenbeteiligung bei meiner Krankenversicherung bzw. Beihilfe* einreiche. Der fertig ausgefüllte Antrag wird mir nach erfolgter Anmeldung als pdf-Dokument per Mail zugesendet.
*die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten der Ernährungstherapie im Umfang der Höhe Ihrer prozentualen Beihilfeberechtigung. Eine Bezuschussung der Ernährungstherapie durch Ihre private Krankenversicherung erfolgt in der Regel leider nicht, da die Ernährungstherapie meist nicht Bestandteil des Leistungsspektrums ist. Trotzdem versuchen Sie gern in jedem Fall einen Kostenzuschuss zu erhalten. Reichen Sie dafür den im pdf-Dokument enthaltenen fertig ausgefüllten Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.