Wirtschaftliche Aufklärung
gemäß §630c Abs. 3 BGB
Die angeforderte Online-Zweitmeinung erfolgt als Selbstzahler-Leistung auf Wunsch des Patienten.
Die voraussichtlichen Kosten betragen für eine reguläre MRT Zweitmeinung für eine Körperregion 250,00 Euro.
Die vorstehendenden Kosten können sich im Rahmen aufwendiger Befundungen (z.B.: MRT Abdomen; mehr als eine Körperregion oder mehr als ein Gelenk; Ganzkörper; mehr als eine Aufnahme oder Befundung) sowie internationaler fachärztlicher MRT Befundungen erhöhen. In einem solchen Fall erhalten Sie vor der Befundung und der Besprechung eine E-Mail mit der entsprechenden Kostenberechnung.
Ihr zuständiger Kostenträger (z.B. Versicherung) übernimmt möglicherweise die in Rechnung gestellten Kosten nur zum Teil oder gar nicht.
Sie als Patient sind zur Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages verpflichtet, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch vorgenannte Stellen.
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der ärztlichen Leistung über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS). Sie erhalten die Rechnung anschließend direkt von der PVS.