Es gilt grundsätzlich die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Vergütungen werden gemäß § 4 StBVV wie folgt vereinbart.
1. Zeitvergütung (Zusatzleistungen)
Leistungen außerhalb der regulären Deklarations- und Jahresabschlussarbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet, insbesondere:
- Zusatz-, Korrektur- und Ergänzungsarbeiten bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen
- zusätzliche Auswertungen (z. B. Kostenstellen, Sonderauswertungen)
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Auskünfte
- Steuerliche Prüfung von Verträgen
- Einspruchs- / Rechtsbehelfsverfahren
- Bescheinigungen oder sonstige Schreiben für Banken, Behörden oder Dritte
- sonstige Zusatzarbeiten im Rahmen der laufenden Mandatsbearbeitung (z. B. steuerliche Anmeldung)
Der Stundensatz beträgt 120,00 € netto (142,8 € brutto inkl. 19 % USt.). Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines Tätigkeitsnachweises, der der Rechnung beigefügt ist.
Auch Tätigkeiten, die nach der StBVV nach Zeitaufwand abzurechnen sind, werden nach dieser Zeitvergütungsregelung mit diesem Stundensatz abgerechnet.
B. Besondere Leistungen
Steuergestaltungen, Steuerplanungen, Gutachten und umfangreiche schriftliche Stellungnahmen werden vorab gesondert in Textform vereinbart.
C. Pauschalen
Erstberatungsgebühr / Mandatsonboarding (inkl. bis zu 60 Minuten Beratung): 150,00 € netto (178,50 € brutto inkl. 19% USt.)
- Erstellung und Übermittlung E-Bilanz: 115,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
- Erstellung und Übermittlung Offenlegung bzw. Hinterlegung: 130,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Die Erstberatungsgebühr wird auf die erste Jahresabrechnung als Vorschuss angerechnet.
D. Hinweis
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 3 StBVV).