• Antrag auf Förderung

    Partnerschaft für Demokratie in der Hansestadt Lüneburg

     

    Hansestadt Lüneburg

    05-2 - Service und Finanzen

    z.Hd. Wiebke Peters

    Klosterhof

    21335 Lüneburg

    wiebke.peters@stadt.lueneburg.de 

     

    • 1. Antragssteller:in 
    • 2. Das Projekt 
    • Was für ein Format ist euer Projekt? (Mehrfachnennung möglich)*
    • Wo findet euer Projekt statt? (Mehrfachnennung möglich)*
    • Welches Handlungsfeld berührt euer Projekt?*
    • Auf welches Phänomen/Problem reagiert euer Projekt? (Mehrfachauswahl möglich)*
    • Welchen Themenfeldern lässt sich euer Projekt zordnen? (Mehrfachauswahl möglich)*
    • Projektbeschreibung: 

      Was habt ihr konkret vor? Welche messbaren bzw. welche zahlenbezogenen Ziele möchtet ihr erreichen (z.B. Anzahl von Teilnehmer:innen, Workshops etc.)? Woran lässt sich euer Projekterfolg messen?

    • Bitte formuliert eure Zielsetzung anhand der SMART-Kriterien

      zum Beispiel:

      S (spezifisch): Es wird ein interaktiver Workshop zum Thema Alltagsrassismus durchgeführt. Teilnehmende werden für diskriminierende Situationen sensibilisiert und konktrete Handlungsmöglichkeiten werden vermittelt.
      M (messbar): Der Workshop wird einmal/ an vier Terminen durchgeführt.
      A (attraktiv): Das Thema ist gesellschaftlich relevant. Teilnehmende erfahren niedrigschwellige Sensibilisierung zum Thema und erlernen Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit diskriminierenden Situationen.
      R (realistisch): Umfang, Teilnehmendenzahl und Inhalt sind an vorhandene Kapazitäten angepasst. Das Workshopformat ist erprobt. Teilnehmendenansprache erfolgt zusätzlich über Kooperationspartner*innen.
      T (terminiert): Der Workshop findet einmalig am XX.03.2026 statt.

    • 0/1000
    • Wer ist eure Zielgruppe? (Mehrfachauswahl möglich)*
    • Werden dabei auch folgende Personengruppen eingebunden?*
    • 3. Kosten & Finanzierung: Wie sieht die Finanzierung eures Projektes aus? 
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    • 4. Weitere Infos 
    • Vorzeitiger Maßnahmebeginn

      Falls euer Projekt schon zeitnah starten soll, jedoch die Bewilligung aufgrund der Sitzungstermine der Entscheidungsgremien erst später erfolgen kann, könnt ihr die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen. Dann wird von Seiten der Hansestadt Lüneburg eine Vorprüfung und Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Zustimmung der Gremien vorgenommen und daraufhin kann eine Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginn ausgesprochen werden.
      Hinweis: Diese Zulassung bietet noch keine Sicherheit, dass die Zuwendung bewilligt wird. Euer Projektbeginn würde auf eigenes Risiko erfolgen.

    • Infos zur Öffentlichkeitsarbeit

      Grundsätzlich müssen alle Materialien eurer Öffentlichkeitsarbeit vor der Veröffentlichung freigegeben werden. Schickt eure Materialien und Entwürfe daher bitte mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Veröffentlichungstermin via Mail an unsere Koordinierungs- und Fachstelle (demokratie-leben-lueneburg@lawaetz.de).  

      Detailliertere Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit findet ihr in den weiteren Infos zur Projektförderung auf unserer Website www.luenebunt.de

    • Einräumung der Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen des Projekts bei Förderung durch „Demokratie leben!“

       

      • Das ausschließliche Nutzungsrecht an allen Arbeitsergebnissen obliegt der Hansestadt Lüneburg. Diese ist berechtigt, die Ergebnisse an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) weiterzureichen. Ich erteile der Hansestadt Lüneburg, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und BMBFSFJ die Berechtigung, über die einzelnen Förderprojekte in der Öffentlichkeit zu berichten, die Daten und Ergebnisse zu veröffentlichen und weiter zu verwenden.

       

      • Soweit Auftragnehmer:innen mit Arbeiten betraut werden, lasse ich mir von jenen das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen. Das BMBFSFJ, das BAFzA sowie weitere vom BMBFSFJ und BAFzA Beauftragte und die Hansestadt Lüneburg, werden von eventuellen Ansprüchen Dritter freigestellt. Ich verpflichte die Auftragnehmer:innen, dem BMBFSFJ, dem BAFzA und der Hansestadt Lüneburg die Ausübung des Veröffentlichungs- und Erstmitteilungsrechts gemäß §12 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) unentgeltlich zu gestatten und das Veröffentlichungs- und Erstmitteilungsrecht nicht ohne Rücksprache mit der Hansestadt Lüneburg selbst auszuüben oder durch andere Personen ausüben zu lassen.

       

      • Bei der Verwendung von Bildmaterialien sind die entsprechenden Rechtsvorschriften (u.a. Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Lizenzrecht, Datenschutzrecht) zu beachten. Werden Musik-CDs oder Film DVDs Kooperationspartner:innen produziert, sind ebenfalls die eventuell betroffenen Rechte an Musikstücken u.ä. zu berücksichtigen.
    • 5. Datenschutz 
    • Dateneinwilligung gemäß DSGVO

      Du möchtest für euer Projekt Fördermittel über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beantragen. Dazu brauchen wir einige persönliche Daten.

      Wir, das sind

      • die Hansestadt Lüneburg,
      • das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
      • und weitere Behörden und Wissenschaftler, die für „Demokratie leben!“ arbeiten.

       

      Wir nehmen den Schutz deiner Daten sehr ernst und beachten die Datenschutzgrundverordnung. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz. Wir müssen dich darüber informieren, welche Daten wir brauchen und wie wir sie wenden. Wir benötigen deinen Namen, deine Adresse und deine Mailadresse. Deine Daten werden für sämtliche Projektabläufe genutzt und gespeichert, damit wir dich diesbezüglich kontaktieren können.

      Deine Daten landen in diesem Prozess hier:

      • Hansestadt Lüneburg
      • Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
      • Mitglieder des Bündnisses "Demokratie leben!" in der Hansestadt Lüneburg
      • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
      • BAFzA

       

      Deine Daten werden bis zu 10 Jahren gespeichert. Wir dürfen deine Daten nur verarbeiten und speichern, wenn du damit einverstanden bist. Mit deiner Unterschrift am Ende des Antrags erklärst du dich mit folgendem einverstanden: 

      Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für das „Demokratie-leben!“-Projekt bis zur Auswertung genutzt und bis zu 10 Jahre gespeichert werden dürfen. 
       

      Du kannst jederzeit diese Aussage widerrufen. Dies kannst du der Hansestadt Lüneburg schriftlich mitteilen (die Adresse findest du oben). Alternativ kannst du auch persönlich bei Wiebke Peters von der Hansestadt Lüneburg vorbeikommen und ihr deinen Widerruf mündlich mitteilen, damit sie ihn für dich verschriftlicht und du nur unterschreiben musst. Wenn euer Projekt weiter durchgeführt werden soll, benötigen wir den Namen und die Kontaktdaten einer anderen Ansprechperson.

      Ich weiß, dass diese erteilten Einwilligungen jederzeit widerrufen werden können.                      
       

      Alle Personen, deren Daten verarbeitet werden, haben folgende Rechte:

      • Sie dürfen fragen, welche Daten von ihnen gespeichert sind
      • Sie dürfen eine Berichtigung oder auch eine Löschung der Daten verlangen.
      • Sie dürfen die Nutzung ihrer Daten einschränken.
      • Sie dürfen der Einwilligung widersprechen oder sich beschweren.

       

      Dafür wendest du dich mit einem Brief oder einer Mail an:

      Datenschutzbeauftragte/r der Hansestadt Lüneburg             

      Landkreis Lüneburg

      Auf dem Michaeliskloster 4             

      21335 Lüneburg  

      Telefon: 04131 261756     

      E-Mail: datenschutz@landkreis.lueneburq.de
      Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30

      53117 Bonn

      E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
       

      Wenn du noch mehr über den Umgang mit personenbezogenen Daten wissen möchtest, kannst du dir die Datenschutzhinweise des Bundesprogramms „Demokratie leben!" und der Hansestadt Lüneburg unter folgenden Links anschauen: https://www.demokratie-leben.de/servicemenue/datenschutz.html bzw. http://www.hansestadtlueneburg.de/datenschutz

      Es kann sein, dass du während des Projektes personenbezogene Daten an uns weiterleitest. Du musst darauf achten, dass du von diesen Personen die Einwilligung hierfür vorliegen hast und ihre Rechte nicht verletzt.

       

    • 6. Einverständniserklärung & Abschließendes 
    • Wie geht es nach dem Absenden weiter?

      Nachdem du den Antrag online abgesendet hast, prüfen wir die Angaben und melden uns noch einmal bei dir. Erst dann bitten wir dich, den Antrag auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und per Post an die oben stehende Adresse zu senden. 

      Erst nach Eingang des unterschriebenen Antrags kann ein Zunwedungsbescheid ausgestellt werden.

       

    • Hiermit beantrage ich einen Zuschuss aus den Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
      Ich bestätige, dass alle Informationen in diesem Antrag korrekt sind und ich die Informationen zum Datenschutz verstanden habe und damit einverstanden bin. Falls sich Angaben in diesem Antrag ändern, werde ich die Hansestadt Lüneburg davon umgehend in Kenntnis setzen.

       

       

       

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      Ort/Datum/Unterschrift

       

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