Regelwerk für die Anmietung des Grillplatzes
1. Eigentum, Verwaltung und Verantwortlicher
Der Grillplatz steht im Eigentum der Eigenverwaltung der bürgerlichen Nutzungsgüter der Stadtgemeinde Bruneck. Die Verwaltung und die Vermietung des Grillplatzes erfolgen im Auftrag der Eigenverwaltung durch den SSV Bruneck, Sektion Yoseikan Budo & Fitness. Als Anfragender/Anmietender erkennen Sie dies an.
2. Nutzung auf eigene Gefahr; Haftung
Die Benutzung des Grillplatzes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Nutzer haftet persönlich, vollständig und ausschließlich für alle Schäden, die durch seine Nutzung oder durch Personen, für die er verantwortlich ist, direkt oder indirekt verursacht werden. Diese Haftung umfasst sowohl Sach- als auch Personenschäden sowie Folgeschäden.
3. Freistellung
Der Nutzer stellt die Eigenverwaltung der bürgerlichen Nutzungsgüter der Stadtgemeinde Bruneck und den SSV Bruneck, Sektion Yoseikan Budo & Fitness, von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Grillplatzes resultieren. Gleiches gilt für Kosten, die diesen Stellen durch Inanspruchnahme oder Rechtsverfolgung entstehen.
4. Meldung und Beseitigung von Beschädigungen
Festgestellte Beschädigungen oder Mängel am Grillplatz sind unverzüglich dem SSV Bruneck, Sektion Yoseikan Budo & Fitness, zu melden. Der Nutzer haftet für Schäden, die er verursacht hat; notwendige Reparaturen werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Kommt der Nutzer seiner Meldungspflicht nicht nach, bleibt er für zusätzliche Folgeschäden verantwortlich.
5. Feuer, Brandverhalten und Sicherheit
a) Als Feuerstelle darf ausschließlich die vorhandene, dafür vorgesehene Feuerstelle genutzt werden. Andere Feuerstellen sind verboten.
b) Bei starkem Wind oder anderweitig erhöhtem Brandrisiko ist das Entzünden eines Feuers ausdrücklich untersagt. Eventuelle konkrete Verbotsentscheidungen (z. B. behördliche Allgemeinverfügungen) sind zu beachten und verbindlich.
c) Vor Verlassen des Grillplatzes ist das Feuer vollständig und dauerhaft zu löschen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass keine Glut mehr vorhanden ist und keine erneute Brandgefahr besteht.
6. Müllbeseitigung und Reinigung
Der Grillplatz ist sauber und ohne Hinterlassenschaften zu hinterlassen. Sämtlicher anfallender Müll ist vom Nutzer auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Werden bei Kontrollen durch Mitarbeiter des SSV Bruneck Hinterlassenschaften festgestellt, werden diese auf Kosten des Nutzers entfernt; die Entfernungskosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
7. Lärm und Ruhestörung
Der Grillplatz befindet sich im Freien. Aus Rücksicht auf Anwohner ist vermeidbarer Lärm zu unterlassen; die Lautstärke ist auf ein ortsübliches, normales Maß zu beschränken. Nach22:00 Uhr sind laute Musik sowie vergleichbare Lärmquellen untersagt. Zusätzlich gelten die jeweils einschlägigen öffentlichen und kommunalen Vorschriften der Stadtgemeinde Bruneck, die vom Nutzer einzuhalten sind.
8. Brennmaterial
Eigenes Brennmaterial (Holz, Kohle o. ä.) ist vom Nutzer selbst mitzubringen. Vor Ort wird kein Brennmaterial zur Verfügung gestellt.
9. Sonstiges; Anwendbares Recht
Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, findet das für die Stadtgemeinde Bruneck geltende öffentliche und privatrechtliche Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieses Regelwerks unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Kontaktdaten
Meldungen von Schäden und sonstige Mitteilungen sind an folgende Stelle zu richten:
SSV Bruneck — Sektion Yoseikan Budo & Fitness, [info@yoseikan.bz].