• Weltengrunder Friedensfest 01.04.2027 - 04.04.2027

    Weltengrunder Friedensfest 01.04.2027 - 04.04.2027

    auf der Jugendherbere Burg Trausnitz Burggasse 2 / 92555 Trausnitz
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    4 Tage Hofhaltung mit Vollverpflegung und Unterbringung in Betten auf Jugendherbergs- standard. Wir haben uns vorgenommen für Adel und Gefolge verschiedenste Aktivitäten anzubieten und auch die Diplomatie soll nicht zu kurz kommen.

     

  • Teilnahmebeitrag:

     

     

    Staffel 1
    Zahlungseing.
    bis 31.12.26

    Staffel 2 bis Zahlungseing.
    01.03.27

    Danach Conzahler

    Adel € 230,--  € 250,--  € 270,--
    Gefolge € 200,--  € 220,--  € 240,--
    GSC € 200,--  € 220,--  € 240,--
           

     

  • Geburtsdatum*
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  • Für alle Teilnehmer gibt es Vollverpflegung. Möchtet ihr:
  • Jetzt könnt Ihr Euch entscheiden, ob ihr Adel, Gefolge oder Geleitete Spielercharaktere spielen wollt. Adel und Gefolge sind aus jedem Land bei uns herzlich willkommen.

    Wenn ihr keinen passenden Charakter für diese Hofhaltung habt, aber gerne dabei wärt, freuen wir uns, wenn ihr uns als dringend benötigte trawonische GSCs unterstützt.

     

  • Adel, Gefolge oder Geleiteter Spielercharakter*
  • Spieleranmeldung

  • Dateien durchsuchen
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  • GSC Anmeldung

  • Diesmal brauchen wir Teilnehmer, die Festrollen aus unserem Hintergrund übernehmen.

    Dabei werden wir unterscheiden, zwischen Charakteren, die wichtige Positionen in unserem Hintergrund darstellen und neuen Charakteren, die wir gemeinsam mit Euch ausarbeiten um "normale" Charaktere aus unserem Hintergrund darstellen. Diese können nach der Veranstaltung auch als Spielercharaktere weitergespielt werden.

    Wir fragen hier nur einmal eure grundsätzlichen Präferenzen ab, damit wir in den persönlichen Gesprächen mit Euch schon eine Idee haben, was ihr gerne spielen wollt.

     

  • Möchtet ihr eine Festrolle, die ihr frei spielen könnt, auch nach der Veranstaltung. Oder möchtet ihr eine Rolle, die mehr Weisungsgebunden ist und später nicht ohne vorherige Absprache mit uns gespielt werden kann.
  • Was spielt ihr gerne (Mehrfachauswahl möglich):
  • Möchtet ihr einen Charakter spielen, der viel vor vielen Menschen sprechen muss?
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    für das Weltengrunder Friedensfest

     

    1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

    1.1 Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im
    Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.

    1.2 Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.

    1.3 Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers.

    1.4 Jeder Teilnehmer erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie
    die Sicherheitsbestimmungen als auch die Pflichten, die sich aus dem Regelwerk für die Veranstaltung ergeben, an.

    2. Anmeldung und Vertragsschluss

    2.1 Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

    2.2 Wir versenden automatische Anmeldebestätigungen. Eine Anmeldung ist erst nach dem bestätigten Eingang des Teilnahmebetrags durch den Veranstalter vollständig.

    2.3 Die Teilnehmerzahl für Spieler ist begrenzt und der Veranstalter behält es sich daher vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des kompletten Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.

    2.4 Sollte der Teilnehmer seine Teilnahme im Vorfeld absagen oder ohne Absage nicht zur Veranstaltung erscheinen, so ist eine etwaige Rückerstattung des Teilnahmebetrags eine Kulanzleistung des Veranstalters.

    2.5 Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.

    2.6 Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner

    2.7 Alle Nebenabsprachen und Verpflichtungen bedürfen der Schriftform.

    3. Pflichten des Teilnehmers

    3.1 Den Anweisungen des Veranstalters und der vom Veranstalter beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten durch Ausschluss von der Veranstaltung ohne jegliche Kostenrückerstattung zu ahnden.

    3.2 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung, insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst. (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc...)

    3.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Benutzen von nicht zugelassener oder nicht überprüfter Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

    3.4 Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Unterbringung im Zelt/Schlafsaal vom Veranstalter zwar erlaubt, jedoch nicht verlangt wird. Sämtliche Schäden, die dem Teilnehmer durch solch eine Unterbringung entstehen (Erfrierungen, Folgeschäden, Schwangerschaften, usw…), sind somit selbst verschuldet.

    3.5 Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung seitens des Veranstalters nicht geachtet wird.

    3.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung im Zweifelsfall einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

    3.7 Die Benutzungsbestimmungen der Herberge/Zeltplatzes sind zu beachten. Diese werden vom Veranstalter bekannt gegeben und hängen vor Ort aus.

    4. Urheberrechte und Recht an Bild und Ton

    4.1 Alle Rechte an Ton- und Filmaufnahmen sind dem Veranstalter vorbehalten.

    4.2 Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. Ebenso sind dabei die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen zu wahren.

    5. Haftung für Schäden

    5.1 Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    5.2 Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die
    Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzungvertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

    5.3 Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Sachen.

    5.4 Für selbstverschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftplichtversicherung des Teilnehmers wird grundsätzlich vorausgesetzt.

    5.5 Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

    5.6 Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der
    Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewußt ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer
    nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit sich bei für
    seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen jederzeit aus dem Spiel herauszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme
    erfolgt auf eigene Gefahr.

    5.7 Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art
    geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Beschädigungen ist ausgeschlossen. Der Teilnehmerparkplatz ist nicht überwacht und das Parken erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Beschädigungen wird eine Haftung ausgeschlossen.

    5.8 Im Übrigen haften der jeweilige Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch
    nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres
    Einflussbereiches hervorgerufen werden.

    6. Wirksamkeit

    6.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    6.2 Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben von der eventuellen Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.

  • AGBs und Datenschutz*
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