-
Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur zum Zwecke der Personenbeförderung und für Zwecke der DJK Waldram e.V. bzw. des Kinder- und Jugendfördervereins Wolfratshausen e.V. benutzt werden.
- Der Entleiher ist verpflichtet das Fahrzeug schonend zu behandeln.
-
Schwere Lasten dürfen nicht transportiert werden.
-
Fahrten ins osteuropäische Ausland sind nicht gestattet.
-
Das Fahrzeug darf nicht für einen gewerblichen Einsatz entliehen werden. Die Planung der Nutzung des Fahrzeuges obliegt der DJK Waldram e.V.
-
Zeitpunkt der Abholung und der Rückgabe des Fahrzeuges ist mit Martin Wipperfürth, Dekan-Weiß-Straße 10, 82515 Wolfratshausen - Telefon +49 151 2675 0625 bzw. einer anderen von Herrn Wipperfürth benannten Person spätestens fünf Werktage vor dem Entleih zu vereinbaren.
-
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, besteht von Seiten des DJK Waldram e.V. keine Verpflichtung mehr, das Fahrzeug bereitzustellen.
-
Stornierungen, bzw. Terminänderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.
-
Die Bereitstellung des Fahrzeugs kann bei einer Terminänderung nicht mehr garantiert werden.
-
Vom Entleiher können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug ausfällt, z.B. aufgrund eines Schadens.
-
Die vereinbarte Nutzungsdauer darf ohne Zustimmung nicht überschritten werden.
-
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss das Fahrzeug nach Ende der Mietfrist auf dem Lehrerparkplatz der Grund- und Mittelschule Waldram, Kardinal-Wendel-Str. 96, 82515 Wolfratshausen abgestellt werden. Der Autoschlüssel ist im Schlüsseltresor am Vereinsheim der DJK Waldram e.V. zu hinterlegen
-
Das Fahrzeug darf aus versicherungsrechtlichen Gründen erst ab Beginn der Ausleihfrist bewegt werden. Ebenso muss es vor Ablauf der Ausleihfrist auf dem Lehrerparkplatz der Grund- und Mittelschule Waldram, Kardinal-Wendel-Str. 96, 82515 Wolfratshausen abgestellt werden, sofern keine sonstige Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.