Wichtiger Hinweis
Bevor Sie Mieterstromkunde werden können, müssen Sie Ihren aktuellen Stromliefervertrag selbst kündigen und die Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Energieversorgers abwarten.
Erst nach Erhalt dieser Kündigungsbestätigung können wir die erforderliche Abmeldung beim zuständigen Netzbetreiber veranlassen.