• Haftpflicht-SchadengutachtenAuftrag / Honorarvereinbarung

  • TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
    Am TÜV 1
    30519 Hannover
    Tel: +49 800 80 69 600
    Fax: +49 511 99861555
    E-Mail: schadencenterswgbo@tuev-nord.de
  • Nachfolgend „TÜV NORD" genannt
  • Auftraggeber

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  • Fahrzeughalter

  •  -
  • Vorsteuerabzugsberechtigt:
  • Unfallgegner

  • Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

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  • Angaben zum Fahrzeug

  • bei E-Fzg: Batterie ist Eigentum:
  • Fahrzeug ist:
  • Schadentag, Uhrzeit und Unfallort

  • 1. Auftrag

  • Ich (Auftraggeber) beauftrage hiermit TÜV NORD nach Maßgabe der gültigen Geschäftsbedingungen, das oben genannte Fahrzeug /
    Objekt zu begutachten und ein Gutachten zum Schadenumfang und zur Bezifferung der Schadenhöhe zu erstellen. Es gelten die
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV NORD GROUP, die ich auf der Internetseite www.tuev-nord.de/agb nachgelesen habe und
    hiermit akzeptiere. Sofern die Besichtigung der Fahrzeugunterseite erforderlich sein sollte, erteile ich hiermit meinen Auftrag für die
    kostenpflichtige Nutzung einer Hebebühne. Mir ist bekannt, dass zur Durchführung der Begutachtung gegebenenfalls technische
    Hilfsmittel (z. B. Kamera- oder Video-Übertragungssysteme) sowie auch weitere Personen zur Unterstützung des verantwortlichen
    Sachverständigen eingesetzt werden können. Damit erkläre ich mich einverstanden.
  • 2. Sachverständigenkosten/Honorar

  • Ich weise das zum Schadenersatz verpflichtete Versicherungsunternehmen unwiderruflich an, die Sachverständigenkosten direkt an
    TÜV NORD zu zahlen. Die Zahlung wird auf meine Ansprüche angerechnet. Ich versichere, die Schadenregulierung selbst durchzu-
    setzen und beim leistungsverpflichteten Versicherer den Schaden zu melden. Ich werde die Sachverständigenkosten bei TÜV NORD
    selbst ausgleichen, soweit eine Zahlung an TÜV NORD nicht oder nicht in voller Höhe der Gutachtenkosten erfolgt. Dies gilt auch für
    den Betrag der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung. Die Vergütung und die Bemessungs-
    grundlage des Grundhonorars für das zu erstellende Gutachten richten sich nach der nachfolgenden Honorartabelle von TÜV NORD
    (Seite 3) zzgl. der dort ausgewiesenen Nebenkosten und Kosten für Zusatzleistungen. Nebenkosten und Kosten für Zusatzleistungen
    werden nur berechnet, soweit sie tatsächlich anfallen.
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  • Haftpflicht-Schadengutachten Auftrag / Honorarvereinbarung

  • Das Fahrzeug war vor dem schädigenden Ereignis nach Kenntnis des Auftraggebers unfallfrei:
  • Wir weisen darauf hin, dass die Unrichtigkeit dieser Angaben dazu führen kann, dass der Erstattungsanspruch gegenüber Dritten (Kfz-Versicherer des Unfallgegners etc.) entfallen könnte, uns gegenüber jedoch bestehen bleibt!
  • 3. Datenschutz

  • Hiermit bestätige ich, dass ich von TÜV NORD entsprechend der Art. 13, 14 DSGVO über meine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) informiert worden bin. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass TÜV NORD die Daten zum Schadenereignis sowie die sonstigen im Zusammenhang mit der Begutachtung bekanntwerdenden Daten speichern und verarbeiten wird. Ich bin damit einverstanden, dass TÜV NORD die Daten an Dritte zum Zwecke der Schadenregulierung übermittelt, sofern dies für die Bearbeitung des Auftrags einschließlich der Vergütung von TÜV NORD erforderlich ist. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber TÜV NORD widerrufen. Die Bereitstellung meiner personenbezogenen Daten sind für einen Vertragsabschluss erforderlich und verpflichtend. Wenn ich meine personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stelle, kommt dieser Vertrag nicht zustande.
  • Versand Dokumente an Auftraggeber: (Gutachten, Rechnung etc.)
  • Widerrufsrecht

  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG, Am TÜV 1, 30519 Hannover, Tel: +49 800 80 69 600, E-Mail: schadencenterswgbo@tuev-nord.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Folgen des Widerrufs

  • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  • Ich stimme ausdrücklich zu, dass die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG mit der Dienstleistung sofort beginnt, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist und bin in Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).
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