Jede Mitgliedsorganisation kann eine Person mit Stimmrecht entsenden. Weitere Personen der gleichen Organisation können ohne Stimmrecht teilnehmen.
Personen, die keiner Mitgliedsorganisation angehören können als Gast ohne Stimmrecht teilnehmen. Die Teilnahme muss zu Beginn von der MV genehmigt werden.
Beiratsmitglieder sind eingeladen ohne Stimmrecht an der MV teilzunehmen.