• Mitgliedsantrag

    Persönliche Informationen
  • Mitgliedschaft

  • Sehr geehrtes zukünftiges Mitglied,

    im Namen des Gewerbevereins Reinhardshagen e.V. begrüßen wir Sie recht herzlich. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen privat und geschäftlich alles Gute und viel Erfolg.

    Der Gewerbeverein Reinhardshagen ist eine unabhängige, standes- und parteipolitisch neutrale Interessengemeinschaft. Der Verein dient der Förderung des Wirtschaftslebens in unserer Gemeinde und damit dem Erhalt bzw. Aufbau einer lebendigen Infrastruktur. Mitglieder und Vorstand arbeiten ehrenamtlich.

    Unser Ziel ist es, Aktivitäten in Reinhardshagen zu unterstützen und auch selbst zu initiieren. Ob in der Gemeinschaft oder als Einzelbetrieb, jedem soll die Möglichkeit gegeben werden, sich positiv darzustellen. Auf diese Weise wollen auch wir in der Bevölkerung Anreize schaffen, die Betriebe im Ort zu unterstützen.

  • Einzugsermächtigung

  • Hiermit erkläre(n) ich/wir den Beitritt zum Gewerbeverein Reinhardshagen e.V. Die aktuelle Satzung habe ich zur Kenntnis genommen.


    Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gleichzeitig zur Zahlung des vollen Beitrags in Höhe von z. Zt. 75,- €/Jahr. Die Mitgliedschaft kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.


    Hiermit beauftrage(n) ich/wir den Gewerbeverein Reinhardshagen e.V. fällige Zahlungen von folgend. Konto per Lastschrift einzuziehen:

  • Disclaimer

  • Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und Textbeiträge über mich/ auf der Internetseite unseres Vereins (www.gewerbeverein-reinhardshagen.de) veröffentlicht werden. Bilder und Texte verfolgen ausschließlich den Zweck, den Verein und insbesondere unsere Aktivitäten in der Öffentlichkeit darzustellen. Die Darstellung wird unter der Verantwortung des Webmasters der Seite erstellt und laufend überarbeitet.

    Nach dem Kunst- und Urheberrechtsgesetz hat jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild. Daher dürfen grundsätzlich keine Bilder ohne sein ausdrückliches Einverständnis verbreitet werden. Gleiches gilt für Textdarstellungen, sofern sie auf einzelne Personen Bezug nehmen. Das Einverständnis kann jederzeit beim Schriftführer schriftlich widerrufen werden.

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