! Diese Frage hilft uns dabei, besser einzuschätzen, ob die Selbstabholung Ihrer Postsendungen für Sie möglich ist oder eher eine Weiterleitung in Betracht kommt.
! Gesetzlicher Vertreter ist zum Beispiel der Inhaber, Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand oder eine andere Person, die das Geschäft offiziell vertreten darf.
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