• Host Onboarding – Daten, Gewerbeschein & Vertrag

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  • RAHMENVERTRAG

    über selbstständige Dienstleistungen für Event-Hosts


    §1 Vertragsparteien

    Auftraggeber:
    Next Event & IT Solutions Group
    Inhaber Adrian Zambrano
    c/o Block Services
    Stuttgarter Str. 106
    70736 Fellbach
    finance@nexteventitsolutions.com

    Auftragnehmer („Host"):
    die Person, die dieses Formular ausfüllt und unterschreibt, mit den oben angegebenen Daten.

    §2 Vertragsgegenstand

    (1) Der Host erbringt auf selbstständiger Basis Dienstleistungen als Event-Host, insbesondere die Durchführung von Social Night Out Veranstaltungen sowie privaten Touren und Events, die Betreuung von Gästen, Gästeliste und Check-in sowie die Umsetzung der für den jeweiligen Einsatz vereinbarten organisatorischen Vorgaben.

    (2) Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, Regelmäßigkeit oder Mindestmenge an Einsätzen.

    (3) Einzelne Einsätze werden gesondert angeboten und nur bei ausdrücklicher Annahme durch den Host verbindlich.

    §3 Selbstständige Tätigkeit

    (1) Die Parteien beabsichtigen eine selbstständige Zusammenarbeit auf Auftragsbasis; ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

    (2) Der Host versichert, entweder eine ordnungsgemäß angemeldete gewerbliche selbstständige Tätigkeit auszuüben und eine Gewerbeanmeldung nachweisen zu können, oder als steuerlich anerkannter Freiberufler zur ordnungsgemäßen Rechnungsstellung berechtigt zu sein.

    (3) Der Host ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Tätigkeit bei den zuständigen Behörden und dem Finanzamt angemeldet ist.

    (4) Auf Verlangen legt er geeignete Nachweise vor.

    §4 Art der Leistungserbringung

    (1) Der Host gestaltet die Ausführung im Rahmen der konkret vereinbarten Vorgaben selbstständig.

    (2) Er ist nicht wie ein Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert; eine arbeitsvertragliche Weisungsgebundenheit besteht nicht.

    (3) Vorgaben beziehen sich ausschließlich auf Leistungsergebnis, Anlass des Events, Sicherheits- und Qualitätsanforderungen sowie die Abstimmung mit Gästen und Partner-Locations.

    (4) Die Tätigkeit für andere Auftraggeber ist gestattet, soweit übernommene Einsätze nicht beeinträchtigt werden und die Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsregelungen dieses Vertrages eingehalten werden.

    §5 Einsätze, Einsatzorte, Verfügbarkeit

    (1) Einsätze werden über das Planungstool Sling angeboten; ein Einsatz kommt nur zustande, wenn der Host ihn ausdrücklich übernimmt.

    (2) Aus bisheriger Beauftragung folgt kein Anspruch auf weitere Aufträge.

    (3) Der Host darf Einsätze ablehnen und ist nicht verpflichtet, Zeiten freizuhalten, soweit dies nicht für einen bereits übernommenen Einsatz erforderlich ist.

    (4) Der Host kann in mehreren Städten tätig sein; bei einem Umzug kann die Tätigkeit nach Abstimmung in einer anderen Stadt fortgeführt werden.

    §6 Vergütung und Bonusregelungen

    (1) Die Grundvergütung beträgt 100,00 € pro vollständig durchgeführtem Event mit einer regulären Dauer von ungefähr 4 Stunden.

    (2) Review-Bonus: zusätzlich 15,00 € für das jeweilige Event, wenn aus diesem Event am selben Abend mindestens 5 positive Gästebewertungen hervorgehen, in denen der Host namentlich erwähnt wird und die dem Event zuordenbar sind.

    (3) Leistungsbonus Stufe 1: Der Auftraggeber kann einen dauerhaften Zuschlag von 15,00 € pro Event gewähren, wenn der Host regelmäßig aktiv ist, sich Einsätze selbstständig über die App zuteilt und zeitnah auf Nachrichten per WhatsApp reagiert; die Grundvergütung steigt dann auf 115,00 €.

    (4) Leistungsbonus Stufe 2: Ein weiterer dauerhafter Zuschlag von 15,00 € pro Event kann gewährt werden, wenn der Host durchgehend gute Bewertungen erhält, sich gegenüber Gästen besonders freundlich und professionell verhält und Situationen eigenständig löst; die Grundvergütung steigt dann auf 130,00 €.

    (5) Zusammen mit dem Review-Bonus sind damit bis zu 145,00 € pro Event möglich.

    (6) Auf die Leistungsboni besteht kein Rechtsanspruch; sie werden in Textform gewährt und können mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen in Textform wieder aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen dauerhaft entfallen.

    (7) Alle Beträge verstehen sich als Vergütung des selbstständigen Auftragnehmers.

    §7 Rechnungsstellung und Zahlung

    (1) Die Vergütung erfolgt ausschließlich gegen ordnungsgemäße Rechnung des Hosts.

    (2) Rechnungen sind als PDF an finance@nexteventitsolutions.com zu senden; Rechnungsempfänger ist Next Event & IT Solutions Group, Adrian Zambrano, c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach.

    (3) Die Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, insbesondere Name und Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie die Events mit Datum und Stadt.

    (4) Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist dies auszuweisen.

    (5) Zahlungen erfolgen zu Beginn und zur Mitte des Monats.

    (6) Der Host ist selbst verantwortlich für korrekte Rechnungsstellung, seine steuerlichen Verpflichtungen, die Erklärung seiner Einnahmen, eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer, seine Kranken- und Sozialversicherung sowie sonstige Abgaben.

    (7) Der Auftraggeber führt keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge ab.

    §8 Verbindlichkeit übernommener Einsätze und Vertragsstrafe

    (1) Der Host entscheidet frei über die Übernahme; ein übernommener Einsatz ist jedoch verbindlich.

    (2) Kann er einen übernommenen Einsatz nicht wahrnehmen, teilt er dies unverzüglich mit, damit Ersatz organisiert werden kann.

    (3) Erscheint der Host schuldhaft nicht und hat den Ausfall nicht rechtzeitig gemeldet, wird eine Vertragsstrafe von 220,00 € fällig; sie deckt den typischen Aufwand für kurzfristigen Ersatz, Gästeerstattungen und Reputationsschaden ab.

    (4) Kein Verschulden liegt insbesondere bei Krankheit (auf Verlangen mit Nachweis), Unfall oder höherer Gewalt vor; dann fällt keine Vertragsstrafe an.

    (5) Dem Host bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Auftraggeber der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe wird angerechnet.

    §9 Equipment und Getränke

    (1) Equipment und Getränke werden vom zuständigen Teamleiter gestellt; der Host muss nichts selbst beschaffen oder vorstrecken.

    (2) Die Übergabe wird spätestens am Montag der jeweiligen Woche oder unmittelbar nach Übernahme eines Events abgestimmt.

    (3) Das Equipment bleibt Eigentum des Auftraggebers und verbleibt zur Nutzung für weitere Einsätze beim Host; es ist sachgemäß aufzubewahren und ausschließlich für Einsätze des Auftraggebers zu verwenden.

    (4) Auf Anforderung sowie bei Vertragsende ist es unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

    (5) Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich anzuzeigen; für Verlust oder mutwillige Beschädigung haftet der Host auf Ersatz.

    §10 Sorgfalt, Qualität, Jugendschutz und Sicherheit

    (1) Der Host erbringt seine Leistungen fachgerecht und zuverlässig unter Beachtung der Vorgaben und Hausordnungen der Partner-Locations.

    (2) Er kommuniziert professionell mit Gästen, Partner-Locations und dem Auftraggeber und informiert rechtzeitig über Umstände, die einen Einsatz beeinträchtigen könnten.

    (3) Alkohol wird ausschließlich an volljährige Gäste ausgegeben; im Zweifel ist ein Ausweis zu verlangen, das Jugendschutzgesetz ist zu beachten.

    (4) Der Host konsumiert während des Einsatzes keinen Alkohol im Übermaß und stellt die Sicherheit der Gäste in den Vordergrund.

    §11 Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeit, Wettbewerb und Vertragsstrafe

    (1) Als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gelten insbesondere Kunden-, Gäste- und Interessentendaten, Buchungs- und Vertriebswege, Partner- und Einkaufskonditionen, Preis-, Provisions- und Kalkulationsmodelle, Routen- und Ablaufkonzepte, Schulungs- und Onboardingunterlagen, interne Auswertungen und Zugangsdaten.

    (2) Der Host macht diese Informationen weder Dritten zugänglich noch verwertet er sie für eigene oder fremde Zwecke, insbesondere nicht zum Aufbau, Betrieb oder zur Unterstützung eines konkurrierenden Angebots; diese Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit und 24 Monate nach Vertragsende.

    (3) Während der Vertragslaufzeit ist es dem Host untersagt, in den Städten, in denen er für den Auftraggeber tätig ist, ein unmittelbar konkurrierendes Angebot selbst zu betreiben, aufzubauen, zu bewerben oder für einen Wettbewerber in vergleichbarer Funktion tätig zu werden; die Tätigkeit außerhalb dieses Wettbewerbsbereichs bleibt gestattet.

    (4) Für 12 Monate nach Vertragsende ist es untersagt, Gäste und Kunden des Auftraggebers, dessen Partner-Locations sowie andere Hosts und Teamleiter gezielt anzusprechen oder abzuwerben, um sie für ein konkurrierendes Angebot zu gewinnen.

    (5) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Absätze 2 bis 4 wird eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € fällig; bei andauerndem Verstoß gilt jeder angefangene Monat als eigenständiger Verstoß, wobei die Gesamtsumme für einen zusammenhängenden Sachverhalt 15.000,00 € nicht übersteigt. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, eine gezahlte Vertragsstrafe wird angerechnet.

    (6) Personenbezogene Daten von Gästen dürfen ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Einsatzes verarbeitet und danach nicht gespeichert, kopiert oder weiterverwendet werden.

    §12 Haftung

    (1) Der Host haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.

    (2) Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird empfohlen.

    (3) Weitergehende Haftungsregelungen können für einzelne Einsätze gesondert vereinbart werden.

    §13 Vertragsdauer und Kündigung

    (1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.

    (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

    (3) Bei Vertragsende ist sämtliches Equipment unverzüglich zurückzugeben.

    §14 Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

    (3) Es gilt deutsches Recht.

    (4) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftraggebers.


    Für den Auftraggeber
    Next Event & IT Solutions Group
    Adrian Zambrano
    Fellbach

    Für den Auftragnehmer (Host)
    Ort, Datum und Unterschrift trägst du unten ein.

    Beide Parteien bestätigen, den Vertrag gelesen und verstanden zu haben. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Hosts und der Annahme durch den Auftraggeber zustande; die Annahme erfolgt mit der Bestätigung des Onboardings.

  • Datum*
     . .
    2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
  • Wer verarbeitet deine Daten? Next Event & IT Solutions Group, Adrian Zambrano, c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach, E-Mail: finance@nexteventitsolutions.com. Wofür? Ausschließlich, um dich als selbstständige/n Host anzulegen, Einsätze zu planen und Rechnungen zuzuordnen. Rechtsgrundlage ist die Anbahnung und Durchführung unseres Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wer bekommt sie? Niemand außerhalb unseres Teams. Deine Daten werden nicht verkauft und nur an die Dienstleister weitergegeben, die wir für Formulare, Vertragsunterzeichnung und Verwaltung einsetzen. Wie lange? Bis sie für diese Zwecke nicht mehr gebraucht werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr entgegenstehen. Deine Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Schreib uns dafür einfach an die oben genannte Adresse.
  • Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden.*
  • Next Event & IT Solutions Group
    Adrian Zambrano
    c/o Block Services
    Stuttgarter Str. 106
    70736 Fellbach
    finance@nexteventitsolutions.com

    Social Night Out™ ist eine Marke der Next Event & IT Solutions Group.
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