1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung durch die Internationale Hochschule SDI München gGmbH (SDI) zustande. Die Annahme wird mit ihrer Absendung wirksam. Bis dahin bleibt der/die Interessent/in an sein/ihr Angebot gebunden. Die Ablehnung ist nur bei Fehlen fachlicher Voraussetzungen oder aus wichtigem Grunde möglich. Sie wird dem/der Interessent/in unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Anmeldefrist ist jeweils drei Wochen vor dem ersten Kurstermin.
2 Teilnahmevoraussetzungen
Nachgewiesener Mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulreife. Nachweis von Berufserfahrung im Bereich Redaktion, Medien, Übersetzen, Dolmetschen, Kenntnis der Norm DIN 24495-1 oder vergleichbaren Vorkenntnissen.
Bitte fügen Sie der Anmeldung einen tabellarischen Lebenslauf in elektronischer Form bei.
Die vollständige Bezahlung der Gebühren ist Teilnahmevoraussetzung.
3 Teilnahme
Eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen sowie eigenverantwortliches Üben sind erforderlich, um das Weiterbildungsziel zu erreichen.
Teilnehmer/innen des Kurses erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Die Zahlungen der vertraglich vereinbarten Gebühren sind auch dann zu leisten, wenn der/die Teilnehmer/in nicht am Unterricht teilnimmt oder an der Teilnahme verhindert ist.
4 Umfang und Dauer der Weiterbildung
Der Aufbaukurs Einfache Sprache findet online an drei Tagen mit jeweils 6 Unterrichtseinheiten statt. Teilnehmer/innen erhalten zudem Online-Materialien zum Selbststudium.
Zwischen den Online-Tagen bearbeiten die Teilnehmer:innen Textübungen, in denen sie das Gelernte direkt anwenden. Ausführliches Feedback zu den eingereichten Texten durch die Dozent:innen ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Begleitende Arbeitsunterlagen und Handouts sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des SDI vervielfältigt werden.
5 Änderung des Weiterbildungsprogramms
Das SDI behält sich vor, das Weiterbildungsprogramm und/oder den Kursplan aus wichtigem Grunde zu ändern. Etwaige Änderungen sind nur möglich, wenn gleichwertige Leistungen angeboten werden.
6 Datenschutz
Das SDI verarbeitet personenbezogene Daten von Kursteilnehmer/innen gem. Art. 13 und 14 DSGVO. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung zu Studium, Ausbildung und Kursteilnahme des SDI München (PDF, zum Download auf der Webseite des SDI unter „Datenschutz“).
Der/die Teilnehmer/in erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrags sein/ihr Einverständnis mit der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten durch das Institut für die Zwecke der Durchführung des Vertrages.
7 Gebühren / Zahlungsbedingungen
7.1 Der/die Teilnehmer/in wird darauf hingewiesen, dass er/sie bei Nichtteilnahme an oder Abbruch der Weiterbildung zur Bezahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet ist.
7.2 Die Teilnahmegebühren sind 950,00 €
7.3 Die Zahlung der Teilnahmegebühr hat bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildung zu erfolgen. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung durch das SDI erfolgt nicht. Zahlungsbestätigung und Rechnungsstellung erfolgen nach Zahlungseingang. Die vollständige Bezahlung der Gebühr ist Teilnahmevoraussetzung.
7.4 Die Inanspruchnahme von Förderungsangeboten und -möglichkeiten ist allein Sache des Teilnehmenden. Ihm obliegt die Prüfung, ob Förderungen für ihn in Frage kommen sowie die Antragstellung. Die Ablehnung einer Förderung durch den Träger ändert nichts an dem mit dem SDI geschlossenen Vertrag und der Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühr.
8 Rücktrittsrecht / Stornierung
Das SDI behält sich vor, die Weiterbildung spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die das SDI nicht zu vertreten hat (unzureichende Anmeldezahlen, höhere Gewalt usw.).
Die Benachrichtigung der Teilnehmer/innen erfolgt in diesem Falle unverzüglich. Bereits gezahlte Weiterbildungsgebühren werden zurückerstattet (inkl. der Anzahlung); weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer/innen bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeiter/innen des SDI.
9 Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.