Sind Ihre Daten für die Erfüllung des Seminars oder gesetzlichen Pflichten nicht mehr erforderlich, werden wir diese umgehend löschen, es sei denn, ihre befristete Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
- Vertragsrechtliche Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Grundsatz 304-001 oder 304-002) und der Fahrerlaubnisverordnung im Rahmen der Ersthelferausbildung.
- Vertragsrechtliche Vorgaben von Drittmittelgebern (z.B. Landes- und Kreisjugendring, Bildungsprämie, Bildungsgutschein, Kostenträgern)
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.