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Mit anerkennen dieser Vereinbahrung geht der Sklave in den Besitz des Herren über und verpflichtet sich damit zu Gehorsam und Treue.
Ungehorsam und Pflichtverletzungen können die sofortige Auflösung der Vereinbahrung zur Folge Haben.
§2
Der Sklave steht dem Herren zu den Vereinbahrten Terminen uneingeschränkt und in der vom Herren gewollten Form zur Verfügung. Der Sklave hat dem Herren grundsätzlich völlig unbekleidet gegenüberzutreten, er darf dabei weder sitzen noch liegen und hat sich komplett zu zeigen. alle Anweisungen des Herren werden zügig und ohne Kommentar ausgeführt. Wiederworte oder betteln führen zu einer Bestrafung.
§3
Langzeitaufgaben und Offlineaufgaben sind ehrlich und Gewissenhaft auszuführen sowie ausführlich durch Berichte und Fotos zu dokumentieren. Der Sklave wird regelmäig über seine erfahrungen , seine Aufgaben und seine Strafen schriftliche Berichte erstellen.Nichterfüllen oder zuspäterfüllen von Aufgaben und Strafen werden bestraft.
§4
Der Sklave unterhält oder knüpft während der Laufzeit dieser Vereinbahrung keine weiteren Kontakte außer diese wurden durch den Herren genehmigt. Anweisungem diesr Kontakte dürfen nicht die anweisungen des Herren aufheben. der Sklave erklärt sich damit einverstanden vom Herren ausgewählten Kontakten zur Verfügung zu stehen. der Sklave ist desweiteren damit einverstanden sich vom Herren Online in öffendlichen Räumen vor Puplikum Vorführen und befehlen zu lassen.
§5
Verstöße gegen alle oben genannten Vereinbahrungen werden je nach schwere mit bis zu drei Strafpunkten belegt. Erhaltene Punkte werden mit entsprechenden Strafen geahndet. Strafen führen nicht zum Abbau der Punkte. Beim erreichen der maximalen strafpunktzahl von 50 erlischt diese Vereinbahrung Fristlos.