Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Winterdienst 2022/2023
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Winterdienst 2022/2023

  • § 1
    Vertragsgegenstand / Vertragsdurchführung / Haftung

    1.1.
    Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung des AN für die vereinbarten Reinigungsflächen des Vertragsobjekts. Die Schneeräumung und Streuarbeiten nach witterungsbedingtem Bedarf, in der Zeit von 7.oo Uhr bis 2o.oo Uhr, nach der örtlich bestehenden Räumpflicht durchzuführen. Die erste Räumung erfolgt selbsttätig bis 7:oo Uhr, eine weitere im Laufe des Tages durch den AN.
    Weitere Räumungen in der Zeit von 7.oo bis 2o.oo Uhr erfolgen nach Anforderung (Telefon) durch den AG. Dieser Aufwand wäre mit Mehrkosten vebunden.

    Die Räumbreite beträgt gemäß örtlich bestehender Räumpflicht in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 150 cm, sofern dies baulich möglich ist.

    1.2.
    Die für die Arbeiten notwendigen Maschinen, Geräte sowie Streu-/Abstumpfmaterialien werden vom AN gestellt.

    1.3.
    Der AN erklärt, dass er nach der jeweils gültigen Straßenreinigungsverordnung bzw. Satzung über die Straßenreinigung die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung auf den vertraglich vereinbarten Reinigungsflächen übernimmt und gegen Haftbarmachung versichert ist.

    1.4.
    Der AN stellt sicher, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle seiner Mitarbeiter die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden.

    1.5.
    Wie es die örtlich bestehende Räumpflicht vorschreibt, wird nach 2o.oo Uhr auftretender Schneefall und Schnee- und Eisglätte bis 7.oo Uhr des nächsten Tages durch den Auftragnehmer beseitigt; an Sonn- und Feiertagen bis 8.3o Uhr.

    1.6.
    Während lang anhaltenden Schneefällen ist der AN nicht verpflichtet, fortlaufend zu räumen, zu streuen und zu fegen. In der Zeit zwischen 7.oo Uhr und 2o.oo Uhr muss sich der AN ständig bereithalten, um unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, oder wenn dieser im Begriff ist zu enden, mit den Räumarbeiten zu beginnen.

    1.7.
    Im Fall von besonders starken, lang anhaltenden Schneefällen werden Zwischenabräumungen - unter Umständen zunächst in geringerer Breite als vertraglich vorgesehen – durchgeführt. Der Zeitpunkt der Zwischenabräumungen ist abhängig von der Wetterlage und wird auch aus diesem Grunde vom AN bestimmt.

    1.8.
    Der AN haftet im Rahmen seiner AGB für Schäden, die durch seine bzw. die Tätigkeit seiner Gehilfen entstehen oder die auf eine Verletzung oder Unterlassung der vertraglichen Pflichten auf den vereinbarten Reinigungsflächen entstehen und auf ihn zurückzuführen sind. Gegen Sach- und Personenschäden, die durch Nichterfüllung der übernommenen Vertragspflichten entstehen, ist der AN haftpflichtversichert. Schadensfälle sind vom AG unverzüglich nach ihrem Bekannt werden dem AN schriftlich mitzuteilen. Spätestens aber 3 Tage nach Eintritt des Schadenfalls. Für verspätet gemeldete Schäden übernimmt der AN keine Haftung.


    §2
    Vergütung


    2.1.
    Winterdienst „Option M 3"
    WD M3 (NUR VOM 01. November - 31. Januar) = ab 000,00 €/Monat bei Buchung für 3 Monate

    Winterdienst „Option M 4"
    WD M4 (NUR VOM 01. November - 28. Februar) = ab 000,00 €/Monat bei Buchung für 4 Monate

    Winterdienst „Option M 5"
    WD M5 (NUR VOM 01. November - 31. März) = ab 000,00 €/Monat bei Buchung für 5 Monate

    Winterdienst „Option M 6"
    WD M6 (NUR VOM 01. November - 30. April) = ab 000,00 €/Monat bei Buchung für 6 Monate


    Die Pauschalen für den jeweiligen Options-Zeitraum werden wie folgt gezahlt (Maßgebend ist der Geldeingang):

    WD M3 = Zahlung bis 28.10./28.11./28.12.

    WD M4 = Zahlung bis 28.10./28.11./28.12./28.01.

    WD M5 = Zahlung bis 28.10./28.11./28.12./28.01./28.02.

    WD M6 = Zahlung bis 28.10./28.11./28.12./28.01./28.02./28.03.!

    WICHTIG: Bei Privatkunden ist das vereinbarte Entgelt im 1. Vertragsjahr bei Vertragsschließung für die halbe Räumungperiode im Voraus zu begleichen, bei Folgeverträgen kann dies in monatlichen Abschlägen nach Zahlungsplan entrichtet werden. Die Zahlung bei Firmenkunden kann mit sofortiger Wirkung in monatlichen Abschlägen nach Absprache und Zahlungsplan entrichtet werden.

    Das auszutragende Streugut, Kosten für Anfahrt bis 12 km und Versicherungen beim Winterdienst sind bereits enthalten. Rechnungsstellungen sind innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Dies kann entweder bar oder per Überweisung an:


    Commerzbank Hannover

    IBAN: DE59250400660145225900 * BIC: COBADEFFXXX

    Inhaber: Thomas Rybka


    unter Angabe der Kunden-Nr. erfolgen.

    2.2.
    Der AG ist berechtigt, bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vom AN geschuldeten Leistung von diesem binnen einer angemessenen Frist Nachbesserung zu verlangen. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung ist ausgeschlossen.


    §3
    Vertragsbeginn / Laufzeit / Kündigung

    3.1
    Das Vertragsverhältnis beginnt ab der Winterperiode 01. November und beläuft sich auf die Laufzeit der durch den AG gewählten Option. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Rückforderungen von bisher getätigten Zahlungen oder Einbehalt von offenen Vergütungen sind ausgeschlossen.


    §4
    Sonstige und allgemeine Vertragsbestimmungen / Salvatorische Klausel

    4.1.
    Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien.

    4.2.
    Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des vorstehenden Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen genannten Paragraphen nicht berührt. Bei Ungültigkeit eines Paragraphen sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine dem geäußerten Vertragswillen am nächsten kommende gültige Klausel gemäß HBG / BGB / WEG zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

    4.3.
    Der Vertrag ist in 2-facher Ausfertigung gleich lautend ausgestellt, selbst gelesen, in allen Punkten genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Jede Vertragspartei hat eine vollständige Ausfertigung erhalten.

    4.4.
    Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragspartner den Geschäftssitz des AN, Wedemark OT Brelingen.

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