• Bewerbung: Ausstellungen 2023

    Haus- und Gartenausstellung – Donnerstag - Christihimmelfahrt - Sonntag, 18. - 21. Mai, 4 Tagen und „Kreative Kunst und LebensArt“ Kunstgewerbeausstellung – Freitag, 3. November – Sonntag, 5. November, 3 Tagen
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  • Alles über Ihre Kunst:

  • Alles zu Ihrem Stand:

  • Standplatz Preise, inkl. 19% MwSt.: (Diese Gebühr deckt fast alle Kosten ab. Aufpreise sind u.A. für Zusätzliche Strom Nutzung.)

    Außenbereich, bis 9 quadratmeter, 225.-€
    Außenbereich, 10 bis 20 quadratemeter, 265.-€
    Innenbereich, bis 9 quadratmeter, 260.-€
    Innenbereich, 10 bis 20 quadratmeter, 290.-€
    Essenstand, 9 bis 20 quadratmeter, 310.-€

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  • Informationen zu den Ordnungshinweisen ...

  • Liebe Aussteller,
    bitte helfen Sie mir, indem Sie diese Ordnungshinweisen lesen, akzeptieren und  folgen. Aussteller, die diese Informationen ignorieren, müssen leider von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
    Es liegt mir sehr am Herzen Sie zu unterstützen.
    Bitte unterstützen Sie mich, indem Sie sich an die Regelungen halten. Nur so können wir gemeinsam eine erfolgreiche Veranstaltung durchführen. Ihre Gräfin Anne

  • Eintreffen und Anmelden:

    Jeder Aussteller hat sich persönlich und täglich neu beim Organisationsteam (OrgaTeam) anzumelden. Sie finden das OrgaTeam vor dem Fruchtkasten in der Amtsgasse. Aktuelle und wichtige Informationen werden Ihnen mitgeteilt und die Standplatzbedingungen besprochen. Aussteller, die unangemeldet aufbauen, können des Platzes verwiesen werden.
     

  • Anfahrt und Parken:

    • Das Befahren des Ausstellungsgeländes ist nur zum Be- und Entladen gestattet.
    • Die Fahrzeuge sind unmittelbar nach dem Entladen (spätestens 60 Minuten vor Beginn) auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen und dürfen nicht auf dem Ausstellungsgelände (inkl. der gesamten Amtsgasse / Tannfeldweg, Schlosshof, Schlossgarten, Eiskeller und Eiskeller-Wiese, Bauernhof) geparkt werden!
    • Der Parkplatz Tannfeldweg steht den Ausstellern zur Verfügung und liegt in unmittelbarer Nähe des Ausstellungsgeländes. Das Parken innerhalb des Dorfes muss vermieden werden.
  • Zugang zur Ausstellungsfläche:

    • Standplätze können bei dem Veranstalter geändert werden.
    • Personen, die als Helfer dienen sollen sind namentlich beim OrgaTeam zu beantragen; nicht angemeldete Personen müssen Eintritt zahlen.
    • Beim Aufbau dürfen nur Aussteller und Helfer auf dem Areal sein.
    • Aussteller und Helfer sollen während der Öffnungszeiten den Eingang an der Kasse Tannenfeldweg benutzen. An der Kasse Amtsgasse ist von jedem Eintritt zu bezahlen.
    • Jeder Aussteller bekommt kostenlose Eintritt für einen Helfer am Tag, weitere Helfern müssen Eintritt zahlen. Aussnahmen sind Essensstände oder 4-Wochen vor Ausstellungsbeginn abzustimmen. Helfern die sind für Abbau gebraucht sollen erst nach Schluss ankommen, dann ist kein mehr Eintritt benötigt. Helfer werden über einen Formular angemeldet, diese erhalten Sie elektronisch im Voraus.
    • Kunden müssen Eintritt bezahlen, auch wenn sie nur Ware abholen wollen.
  • Verhaltenshinweise:

    • Bitte denken Sie dran, dass Sie auf einem Denkmal geschütztem Areal ausstellen!!
    • ALLE Befestigungselemente, wie u.A. Nägel / Klebeband / Reißnägel, usw. sind ausnahmslos nicht erlaubt. Geben Sie diese Informationen auch an Ihre Helfer!
    • Bilder, Möbel dürfen nicht angefasst, entfernt, abgehängt, mit Befestigungsmaterial beklebt werden. Möbel dürfen nur nach Absprache mitbenutzt werden.
    • Sie haften für alle entstandenen Schäden.
    • Sie dürfen lediglich Ihre eigene Ware verkaufen und dürfen Ihren Stand ohne Genehmigung des Veranstalters mit niemandem teilen, auch nicht mit Familienmitgliedern. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bedingung zieht eine weitere Standgebühr nach sich und wird gesondert berechnet.
    • In den Rasenstücken des Heckengartens und des Schlossaußenhofes ist Kontaktdraht für Rasenmäher- Roboter verlegt. Zur Vermeidung von Beschädigungen, z.B. durch das Einschlagen von Heringen, ist die Absprache mit dem Veranstalter erforderlich.
    • Der Aufbau Ihres Standes darf nur innerhalb der markierten Fläche (wenn wir es markieren können) stattfinden. Zwischen einzelnen Ständen ist kein Durchgang für Besucher vorgesehen.
    • Für alle Fragen zu Ihrem Platz, wenden Sie sich an den OrgaTeam.
    • Standplätze zu verändern oder zu tauschen, ist nur nach Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.
    • Das Abspielen von Musik ist nicht erlaubt. Der Veranstalter tritt nicht für GEMA-Forderungen ein.
    • Flyer, Visitenkarten und sonstige Werbeträger dürfen nur an den eigenen Standplätzen ausgelegt, bzw. angebracht werden. Die Werbung für andere Aussteller ist nicht erlaubt.
    • Es werden keine gesonderten Abstellflächen für Verpackungsmaterial o.ä. zur Verfügung gestellt. Dieses Material ist auf Ihrem Stand, z.B. unter dem Tisch unterzubringen.
    • Falls Alkohol verkauft wird, (1) muss der Aussteller dies im Voraus klären. (2) Muss einen Antrag auf Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) bei der Gemeinde Abtsgmünd mindesten vier Wochen im Voraus beantragen unter: http://www.abtsgmuend.de/index.php?id=308. (3) Die Klassifizierung Ihres Standes ist dann einem „Essensstand“; und diese Standgebühr wird verlangt.
    • Essensstände können Strom bis 1500 Watt nutzen; falls mehr Strom benötigt wird, ist dies im Voraus mit dem Veranstalter abzustimmen.
    • Offene Flammen, Kerzen, Rauchen sind im Gebäude grundsätzlich nicht erlaubt. Die Benutzung von Flammen, Kerzen, Fackeln usw. in Außenbereichen muss schriftlich vor der Ausstellung geklärt werden, in diesem Fall muss die Aussteller selbst einen aktuell TÜV-geprüften Feuerlöscher mitbringen.
    • Bereitgestellte Heizgeräte werden ausschließlich durch den Veranstalter an-, ausgeschaltet und in der Temperatur geregelt Ausnahmen sind mit Graf Reinhard Adelmann abzustimmen. Elektrische Heizgeräte dürfen nicht betrieben werden!! Heizpilze im Freien sind in Abstimmung mit Graf Reinhard Adelmann erlaubt.
  • Stromnutzung:

    • Die Nutzung von Strom ist im Voraus mit Gräfin Anne Adelmann abzustimmen und von ihr genehmigen zu lassen. Ausnahmen bilden Geräte unter 150 Watt.
    • u.A. NICHT erluabte Geräte: Kaffeemaschine, Wasserkochern, Heizung.
    • Die Stromnutzung ist nur für den eigenen Bedarf gedacht und darf nicht an weitere Austeller gegeben werden.
    • Bei Nichtbeachtung werden 150,00 € pro Aussteller in Rechnung gestellt.
    • Verlängerungskabel, Mehrfachstecker etc. sind durch die Aussteller selbst zu stellen. Zum Ende der Veranstaltung sind alle Geräte auszuschalten.
      Bitte denken Sie an eine volle Batterie in Ihrem Handy
  • Ordnung / Sauberkeit:

    • Standbetreiber, die Nahrungsmittel verkaufen, sind verpflichtet, Müllbehältnisse in ausreichender Menge am Stand sichtbar vorzuhalten und den Abfall regelmäßig selbst zu entsorgen.
    • Alle Aussteller haben Ihren Müll selbst zu entsorgen.
    • Jeder Standplatz ist in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen. Jeder Aussteller hat seinen Stand besenrein (in Gebäuden) und sauber zu verlassen. Besen und Kehrschaufeln werden am Sonntag zum Ende der Ausstellung je Stockwerk platziert.
    • Reinigungskosten sowie Abbau Kosten werden verlangt für nicht sauber verlassene Standplätze.
  • Corona-Verordnungen: Gräfin Adelmann wird weitere Informationen bzgl. Corona-Verordnungen im Voraus (sobald sie stehen) an alle zusenden, diese sind noch nicht bekannt. Änderungen können auf Basis diese bis jetzt unbekannte Verordnungen vorkommen.

  • Aufbau Datum und Uhrzeiten: diese Informationen wird mit der Rechnungen, Standplänen und Ordnungshinweise Anfang 2023 zugesendet.

     

  • Danke für Ihre Bewerbung! Ich freue mich sehr auf Sie!

    Nach Erhalt Ihres Bewerbungsformulars sollten Sie eine automatisierte E-mail erhalten von der Webseite, mit alle Ihren angaben von diese Formular.

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