Der Firmpate / die Firmpatin sollte für Euch ein Vorbild im Glauben und ein*e Ansprechpartner*in in Glaubensfragen sein und kann von Euch frei gewählt werden mit folgenden kirchenrechtlichen Einschränkungen:
- Der Firmpate / die Firmpatin muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Er/sie muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.
- Die Eltern dürfen das Patenamt nicht übernehmen.