Der Antrag gilt als Beitrittserklärung.
Für die Dauer des Studiums ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
Nach Beendigung des Studiums geht sie in eine ordentliche Mitgliedschaft über, wenn sie nicht gekündigt wurde. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung / Schulbescheinigung ist Teil des Antrags und muss nachgereicht werden. Dies entfällt, wenn der Antrag über die Bildunsstätte eingereicht wird. Die Bescheinigung ist danach jährlich und unaufgefordert einzureichen. Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültige Satzung als verbindlich an. Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Bundes jederzeit angefordert oder unter DBMB Satzung eingesehen werden.