Wichtiger Hinweis
Der Mietinteressent muss nach bestem Wissen und Gewissen die vorstehenden Angaben erklären. Dabei sind nur der Wahrheit entsprechende Fakten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige und unwahre Angaben den Vermieter zur Anfechtung eines auf dieser Basis abgeschlossenen Mietvertrages und zur Verweigerung der Wohnungsübergabe oder zur Forderung nach Herausgabe der bereits übergebenen Wohnung berechtigen.
Gem. den Bestimmungen der § 1 und § 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Schutz personenbezogener Daten sichert der Empfänger der vorstehenden Daten und Angaben zu, diese vertraulich zu behandeln. Sie werden hiermit darüber informiert, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht oder nicht ohne Ihre Zustimmung.