Folgende Punkte dienen dazu, durch die Aufstellung eines Investitions- & Finanzierungsplan dir die Möglichkeit zu geben, den Investitionszuschuss zu beantragen.
Investitionszuschuss: Bis zu 5.000 Euro zusätzlich zum Einstiegsgeld
Als Leistung „on top“ zum Einstiegsgeld man den Investitionszuschuss beantragen. Mit diesem erhalten Existenzgründer bis zu 5.000 Euro zusätzlich für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Der Investitionszuschuss dient seit dem 01. Januar 2009 „zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“. Existenzgründer, die sich aus ALG 2 selbstständig machen wollen oder auch schon gegründet haben, haben die Möglichkeit, bis zu 5.000 Euro an Zuschüssen für die Beschaffung von Sachmitteln zu erhalten.
Voraussetzungen, die für den Investitionszuschuss erfüllt werden müssen
Damit der Zuschuss gewährt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen von erfüllt werden:
• Es besteht keine andere Möglichkeit, die Existenzgründung zu finanzieren.
• Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der unternehmerischen Tätigkeit muss nachgewiesen werden.
• Eine Hilfebedürftigkeit kann mit dem Investitionszuschuss innerhalb einer gewissen Zeit überwunden oder verringert werden
• Es werden Sachmittel für die unternehmerische Tätigkeit benötigt
Unzulässig ist, bereits abgeschlossene Vorhaben nachzufinanzieren oder umzuschulden.
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden!