• Projektfonds Kulturförderung

    Antrag auf Förderung künstlerischer und soziokultureller Projekte in Friedrichshain-Kreuzberg

     

    Guten Tag!

    Wir freuen uns auf Ihr Interesse an einer Projektförderung in Friedichshain-Kreuzberg.

    Der Projektfonds Kulturförderung fördert künstlerische und soziokulturelle Projekte, die im Jahr 2027 stattfinden mit bis zu 5.000 Euro.

    Antragsberechtigt sind Künstler*innen, Kulturakteur*innen und freie Gruppen sowie Spielstätten, soziokulturelle Zentren, Projekträume und Museen im Bezirk. Gleichermaßen ist es ausdrücklich erwünscht, dass Künstler*innen und freie Gruppen mit Kultureinrichtungen im Bezirk kooperieren.

    Berücksichtigt werden Konzepte aus allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.

    Antragsberechtigt sind Projekte die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt werden. Bitte reichen Sie mit dem Antrag eine Bestätigung der Spielstätte ein. Das auf der Webseite zur Verfügung gestellte Formular „Spielstättenbestätigung“ sollte genutzt werden.

    Projekte im öffentlichen Raum sind erwünscht. Eine Prüfung der Durchführbarkeit und der genauen Verortung erfolgt im Anschluss des Juryverfahrens. Es sind keine Vorabgenehmigungen einzuholen.

    Die Fördermittel können nicht an freie Träger, welche durch das Land/ den Bund institutionell gefördert werden, vergeben werden.

    Das auf der Webseite zur Verfügung gestellte Formular „Finanzplan“ sollte genutzt werden.

    Förderjahr stattfinden mit bis zu 5.000 Euro gefördert.

    Gefördert werden künstlerische und kulturpädagogische Tätigkeiten mit einem maximalen Stundensatz von 40 Euro sowie die pauschalen Honorarsätze gemäß der Empfehlung für Honoraruntergrenzen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

    Die Entscheidung über die Höhe der Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel.

    Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

    Die Förderung wird gemäß Landeshaushaltsordnung §§23 und 44 vergeben, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Beachten Sie bitte unsere Ausschreibung.

    Bei Fragen zum Antrag melden Sie sich gerne bei uns!

  • Allgemeine Informationen zum Projekt

  • Sparte/Genre des Projekts*
  • Persönliche Angaben

    Kultureinrichtung bzw. Künstler*in oder Künstler*innengruppe
  • juristische/ natürliche Person*
  •  -
  • Kooperationspartner*in?*
  •  -
  • Informationen zum Projekt

  • 0/500
  • 0/300
  • 0/300
  • Das Projekt muss in Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt werden!

    Dieser Text ist sichtbar, weil Sie noch keine Postleitzahl eingegeben haben oder die von Ihnen eingegebene Postleitzahl nicht in Friedrichshain-Kreuzberg vergeben ist. 

    Ihr Projekt wird in diesem Fall von der Förderung bei uns ausgeschlossen.

  • 0/500
  • Finanzplan

  • Führen Sie hier bitte sämtliche Kosten auf, die voraussichtlich im Projektzusammenhang entstehen werden. Fassen Sie dabei die Kosten zu Kostenpositionen zusammen:

    a) Personalkosten/Honorare,
    b) Sachkosten

    (für einen detailierten Überblick verwenden Sie bitte die Excel-Datei im Download-Bereich auf folgender Internetseite: www.kultur-friedrichshain-kreuzberg.de/foerderung)

     

     

  • Brutto/Netto?*
  • Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, geben Sie bitte nur die Nettobeträge an und legen einen Nachweis darüber bei.

  •  

    Ausgaben

  •  

    Einnahmen

  •  

    Fehlbedarf

  • Sonstiges

  • Parallelförderung

    Haben Sie für das beantragte Vorhaben bereits bei anderen öffentlichen oder privaten Stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt?

  • Parallelförderung*
  •  

    Vorjahresförderung

    Wurden Sie in den letzten 3 Jahren bereits mit öffentlichen Mitteln gefördert?

  • Vorjahresförderung*
  • Anhang und Dateien

    Bitte verwenden Sie für die Dateinamen keine Umlaute.
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  • Erklärung

    Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

    Die Ausschreibungsbedingungen laut Förderrichtlinien und Verfahrensgrundsätze sind mir bekannt uns ich erkenne sie an.
    Falls ich von anderer Stelle eine Förderung für dasselbe Vorhaben erhalten sollte, werde ich dies dem zuständigen Fachbereich der zuständigen Senatsverwaltung umgehend mitteilen.

    Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung in die Verarbeitung meiner im vorstehenden Antrag gemachten Daten jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Ein ggf. während der Antragsprüfung erfolgter Widerruf kann dazu führen, dass die Prüfung nicht abgeschlossen werden kann.

    Ich versichere, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist und vor Erhalt einer möglichen Förderung oder vorherigen Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht begonnen wird.

    Ich bin im Falle einer Förderung einverstanden mit der Veröffentlichung folgender Angaben: Name (ggf. Bühnenname und Gruppenname), Kurzbeschreibung des geplanten Projektes sowie Art, Höhe und Zweck der Förderung (Nr.1.5 der AV zu §44 LHO).

    Ich willige ein, dass meine personen- und projektbezogenen Daten im Rahmen des gesamten Förderverfahrens des o.g. Bezirkes entsprechend des Art. 6 Abs. 1lit.a) EU-DSGVO sowie allen sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Landes Berlin zum Datenschutz und zur Geheimhaltung elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie an die Mitglieder des Fördergremiums weitergereicht werden dürfen. Mir ist bekannt, dass ich das Recht habe, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen,ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Bis zum Widerruf werden meine personenbezogenen Daten gespeichert.Mir ist bekannt, dass ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung besteht, sofern die Voraussetzungen der Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 15 bis 21 EU-DSGVO erfüllt sind. Es besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61 (Besuchereingang Alt-Moabit 60), 10555 Berlin.

     

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